Jubiläumsgeld: Rückstellung zu hoch besteuert?

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Das Bundesfinanzgericht ortet Verfassungswidrigkeit und ruft den VfGH an.

Wien. Das Finanzministerium muss sich möglicherweise auf einen Entfall von Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung gefasst machen. Das Bundesfinanzgericht (BFG) sieht bei der Besteuerung bestimmter Rückstellungen eine durch nichts gerechtfertigte Benachteiligung. Das Gericht hat deshalb den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen. Und weil bei ihm „eine größere Anzahl an vergleichbaren Beschwerdefällen anhängig ist“, regt es an: Der VfGH möge die Anlassfallwirkung erweitern, sodass auch nicht am Verfahren Beteiligte von einer etwaigen Gesetzesaufhebung profitieren würden.

Stein des Anstoßes sind Rückstellungen für Jubiläumsgelder. Die erwartbar auszuzahlenden Beträge sind steuerlich um sechs Prozent abzuzinsen. Bei anderen langfristigen Rückstellungen beträgt der Abzinsungsfaktor hingegen nur 3,5 Prozent. Der Unterschied wirkt sich auf die steuerpflichtigen Einkünfte aus: Diese sind desto höher, je stärker die späteren Ausgaben abgezinst werden. Das BFG sieht aber keinen sachlichen Grund dafür, die Jubiläumsgelder (aus Unternehmenssicht) schlechter zu behandeln.

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