Hausdurchsuchungen

Ibiza-Video: Beschwerde von involviertem Anwalt abgelehnt

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20 05 2019 IBIZA Villa Ferienhaus Finca Oesterreichs Vizekanzler Heinz Christian STRACHE timago images / Reichwein
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Die Razzien in der Wohnung, der Kanzlei und die Durchsuchung eines Tresors des Anwalts M. seien rechtes gewesen, sagt das Oberlandesgericht Wien.

Der in die Ibiza-Affäre involvierte Anwalt M. ist mit einer Beschwerde gegen Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung, in seiner Kanzlei sowie in einem Tresor abgeblitzt. Das Oberlandesgericht Wien hat der Beschwerde nicht stattgegeben, teilte das Gericht in einer Aussendung am Dienstag mit. Der Anwalt soll an der Herstellung des "Ibiza-Videos" beteiligt gewesen sein und es zum Kauf angeboten haben.

"Das Oberlandesgericht stellte klar, dass für die Tat, die dem Anwalt angelastet wird, das österreichische Strafrecht anzuwenden ist, weil die Beitragshandlungen in Österreich stattgefunden haben. §120 Abs 2 Strafgesetzbuch verbietet es, Aufnahmen einer nicht-öffentlichen Äußerung ohne Zustimmung der sprechenden Personen zu veröffentlichen oder anderen Personen zugänglich zu machen, für die die Äußerungen nicht bestimmt sind", heißt es in der Entscheidung.

Auf dem heimlich im Sommer 2017 gefilmten Video waren der damalige FPÖ-Chef, Heinz-Christian Strache, und sein Parteifreund Johann Gudenus zu sehen. Im Glauben, mit einer russischen Oligarchin zusammengetroffen zu sein, sprachen sie darüber, welche Leistungen sie der Frau als Gegenleistung für Unterstützung zukommen lassen würden.

Nicht mit „investigativem Journalismus“ zu vergleichen

Der Rechtsanwalt hatte sich zu seiner Verteidigung unter anderem auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte  aus dem Jahr 2015 berufen, wonach Journalisten heimlich Gespräche aufzeichnen dürfen, um die schlechte Beratungsqualität von Versicherungsmaklern zu belegen, für die es vorher schon Anhaltspunkte gegeben hatte.

Diese Entscheidung zum Thema "investigativer Journalismus" sei aber - so das Oberlandesgericht Wien - mit dem vorliegenden Fall nicht zu vergleichen, weil bei der Aufzeichnung des "Ibiza-Videos" vorher nicht abzusehen gewesen sei, in welche Richtung die Gespräche überhaupt gehen würden.

(APA/Red.)

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