Vermietungen

Tirol: Gesetz gegen illegale Freizeitwohnsitze beschlossen

Wer über Online-Plattformen vermieten möchte, braucht nun eine Bewilligung bei der Baubehörde.

Der Tiroler Landtag hat am Mittwoch durch Abänderung diverser Gesetze über eine Regierungsvorlage eine verschärfte Handhabe gegen illegale Freizeitwohnsitze beschlossen. Auch Vermietungen über Online-Plattformen wie Airbnb werden dadurch erschwert, denn eine Bewilligung bei der Baubehörde - also beim Bürgermeister - ist dadurch künftig notwendig.

Ausgenommen von dieser Bewilligung seien Vermieter, die selbst im Haus leben und nicht mehr als drei Wohnungen oder zwölf Betten online anbieten. Andere Mieter dürfe es im selben Haus aber nicht geben. Bei Verstößen könne der Bürgermeister ein Nutzungsverbot für die betroffene Wohnung aussprechen. Hinsichtlich der illegalen Freizeitwohnsitze sollen den Gemeinden Daten von Energie- und Wasserversorgern zur Verfügung gestellt werden, um Verdachtsmomente zu erhärten. Zudem will das Land Kontrollorgane einsetzen, welche die Nutzung überprüfen.

Zur Durchsetzung dieser Maßnahmen war die Änderung des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, der Tiroler Bauordnung 2018, des Tiroler Abgabengesetzes, des Tiroler Aufenthaltsabgabengesetzes 2003 und des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabengesetzes notwendig. Die NEOS stimmten einer Änderung der Tiroler Bauordnung 2018 zum Teil nicht zu, die übrigen Änderungen wurden einstimmig beschlossen.

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Unter anderem mit einem Landesgesetz, das Daten von Energieversorgungsunternehmen für Gemeinden zugänglich macht.

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