Terrorprozess gegen Väteraktivist: „Sie quälen mich“

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bdquoHerr quaelen michldquo(c) APA (GEORG HOCHMUTH)
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Väteraktivist unter Terrorverdacht: Der Angeklagte will Justizministerin Bandion-Ortner als Zeugin laden lassen. Im vergangenen November wurde der vierfache Vater bei einem Gerichtsverfahren in Wien verhaftet.

LINZ. Nach nur knapp 30 Minuten Verhandlung wurde Herwig Baumgartner des Gerichtssaals verwiesen: „Sie haben schon die zweite Ermahnung kassiert, Sie sind nicht mehr befugt, die Verhandlung zu verfolgen“, entschied Richter Klaus-Peter Bittmann. Gestern, Donnerstag, fand in Linz der zweite Verhandlungstermin im Prozess gegen den Väterrechtsaktivisten Herwig Baumgartner statt.

Seit sieben Monaten sitzt Baumgartner nun in Untersuchungshaft. Weil er während dieser Zeit seine Mutter nicht habe anrufen dürfen, warf er dem Richter Verletzung der Menschenrechte vor: „Herr Rat, Sie quälen mich.“

Kriminelle Organisation?

Herwig Baumgartner wird die Bildung einer kriminellen Organisation vorgeworfen: Der Väteraktivist ist mit einer Homepage, einem Buch („Anklage gegen Österreich“) sowie Anzeigen gegen Richter und Politiker aktiv geworden. Im vergangenen November wurde der vierfache Vater bei einem Gerichtsverfahren in Wien verhaftet, seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Gemäß der Paragrafen 246 und 278b StGB geht es in Baumgartners Fall um die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung“ bzw. um die Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung“. Im Gegensatz zum Strafverfahren gegen die Tierschützer – bei ihnen kam der Mafiaparagraf zur Anwendung. Der Strafrahmen für die Väter – neben Baumgartner wurde noch gegen zwölf andere Mitglieder von Väterrechtsorganisationen ermittelt – reicht von einem Jahr Haft (Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung) bis zu fünfzehn Jahren (für Terroristenanführer). Gestern beantragte er, dass Justizministerin Claudia Bandion-Ortner als Zeugin einvernommen werde. Eine Entscheidung dazu stand gestern noch aus.

Als Baumgartner den Saal verlässt, nimmt er jene Aktenberge mit, auf die sein Fall inzwischen angewachsen ist. Er gilt als Querulant: Dreimal wurde er verurteilt, zwei Jahre war er bereits in Haft. Baumgartner galt auch lange Zeit als Sprachrohr jener Bürgerrechtsbewegung, die sich für eine bessere rechtliche Position der Trennungsväter im Bereich der Obsorge und der Besuchsrechte einsetzt. Die Unterstützung ist aber im Gegensatz zum ersten Verhandlungstag am 28. Mai überschaubar. Damals ist eine große Zahl von Unterstützern angereist, vor dem Gericht wurden Plastikpuppen verstreut, es gab eine Kundgebung. Diesmal legt eine Handvoll Sympathisanten vor dem Linzer Landesgericht auf zwei Seiten die „Leidensgeschichte eines Vaters von vielen“ auf. Als Baumgartner des Saals verwiesen wird, macht sich Unruhe breit, drei Männer und eine Frau stehen auf und gehen, Baumgartner sagt zum Richter: „Auf Wiedersehen und bleiben sie weiter so gerecht.“

Am 15. Juli geht es weiter

Als später ein Zeuge einvernommen wird, der gegen ihn aussagt, ist Baumgartner – nach einer Belehrung des Richters – wieder im Saal zugelassen. Der Zeuge war einst sein Zellengenosse, er erläutert, wie Baumgartner in epilepsieähnlichen Zuständen davon gesprochen haben soll, im Geiste Richter und Gutachter umzubringen.

Wie die Anwältin von Baumgartner allerdings anmerkt, soll der Zeuge, der wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt ist, mehrere Vorstrafen besitzt und sich auch derzeit in Haft befindet, in seinem Brief, in dem er die Anschuldigungen gegen Baumgartner erhebt, darum bitten, dass bei seiner nächsten Anhörung „ein gutes Wort“ für ihn eingelegt werde. Die nächste Tagsatzung ist für den 15. Juli anberaumt.

Auf einen Blick

■Das Auftreten gegenüber Angehörigen der Justiz zusammen mit Verleumdung und militanter Kritik an Entscheidungsträgern weise „auf Tatbestände zumindest versuchter Organisationsdelikte“ hin, begründete Justizministerin Claudia Bandion-Ortner die Terrorermittlung gegen Väterrechtsaktivisten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2010)

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