Spekulation

Wohnen: Ein altes Wahlkampfthema ist zurück

Wer einen Altbau erwirbt, soll ihn ohne Investitionen nicht weiterverkaufen dürfen, fordern die Grünen.
Wer einen Altbau erwirbt, soll ihn ohne Investitionen nicht weiterverkaufen dürfen, fordern die Grünen.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Die Wiener Grünen forcieren wahlkampftauglich wieder das Thema Wohnen.

Wien. Bisher fokussierten sich die Grünen nahezu ausschließlich auf das Thema Klimawandel, das sie (nicht nur) zurück ins Parlament gebracht hat. Im Jahr der Wien-Wahl beginnt sich die Landespartei von Birgit Hebein nun aber thematisch breiter aufzustellen. Forciert wird ein Thema, das den Wiener Grünen in der Vergangenheit viel Aufmerksamkeit gebracht hat: Es geht um das Thema leistbares Wohnen und Kampf gegen Immobilienspekulationen.

Verkaufsverbot für 15 Jahre

Am Donnerstag forderte Klubchef David Ellensohn ein Spekulationsverbot beim Weiterverkauf von Zinshäusern. Demnach soll der Käufer eines Altbaus das Haus 15 Jahre lang nicht mit Gewinn weiterverkaufen dürfen, wenn er nichts in das Gebäude investiert hat. Also keine Sanierungen durchgeführt und die Immobilie nicht (für die Mieter) aufgewertet hat. Der Verkauf an einen weiteren Bauträger soll dann nur mehr zum Einstandspreis möglich sein, wobei Aufwandskosten abgelöst werden können. Ellensohn: Der Aufwand müsse objektiv feststellbar und nützlich sein. Demnach wäre der Verkauf einzelner Wohnungen eines Zinshauses an Endkunden laut den grünen Plänen erlaubt; allerdings keine „unbeschränkten Gesamtabverkäufe“ – außer das Haus wurde generalsaniert und das Dachgeschoß ausgebaut.

Für die Durchsetzung eines derartigen Verbotes müsste aber der Bund einige Regelungen ändern. Dass die ÖVP dem zustimmt, gilt als undenkbar. Deshalb meint Ellensohn: Beim ersten Schritt gehe es um eine Bewusstseinsbildung für das Problem. Denn die kritisierte Vorgangsweise sei zwar legal, so Ellensohn: Aber dieses Phänomen, das immer stärker zu beobachten sei, treibe die Mieten in Wien nach oben: „Weil der Endbesitzer den Kaufpreis wieder hereinbringen muss.“ Nachsatz: Da der Wert einer leeren Immobilie höher sei als der einer bewohnten mit teils alten Mietverträgen, würden Mieter außerdem oft unter Druck gesetzt, um sie zum Auszug zu bewegen, erklärte Ellensohn, der „in relativ kurzer Zeit“ rund 30 Fälle zusammengetragen hat, in denen Häuser binnen weniger Monate um deutlich mehr Geld weiterverkauft worden seien.

Im vierten Bezirk (Favoritenstraße 60) wurde laut Ellensohn ein Haus mit 26 Wohnungen und zwei Geschäftslokalen 2015 um 3,1 Mio. Euro veräußert, ein Jahr später dann um 4,5 Mio. und 2018 schließlich um 6,4 Mio. Euro weiterverkauft. Der Klubchef beschrieb außerdem den Fall eines Zinshauses am Alsergrund, das 2013 um 10,6 Millionen erstanden und zwei Jahre später um fast das Doppelte wieder verkauft wurde.

Was passiert bei Verstößen?

Wo die geforderte Regelung genau verankert werden soll, welche Konsequenzen es bei Verstößen gäbe und welche Kriterien zur Beurteilung, ab wann etwas als Sanierung oder nützliche Investition gilt, herangezogen werden sollen, konnte Ellensohn am Donnerstag aber nicht beantworten. (stu)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.02.2020)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.