Per parlamentarischer Anfrage wollen die Neos erfahren, was der Kanzler mit seinen Kommentaren zur WKStA bezwecken wollte. Auch soll er sich zu Treffen mit Personen, gegen die ermittelt wird, äußern.
Neos wollen es genau wissen: Sie stellen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schriftlich 40 Fragen zu seiner angeblichen Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), seiner Haltung zur Justiz und ihren Akteuren sowie der künftigen Ausstattung der Justiz.
Darüber hinaus wirft Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger Kurz "zutiefst undemokratisches Verhalten" vor, das die Grundsätze des Rechtsstaats untergrabe. "Dieses ständige Infragestellen der unabhängigen Justiz, das kontinuierliche Verunglimpfen der unliebsamen, weil hartnäckigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und jetzt der Versuch der Kontrollübernahme sind permanente Grenzüberschreitungen des Kanzlers", ortet sie "ein einziges Ziel": "Die eigenen Leute in Sicherheit zu bringen" und das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu erschüttern.
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In der parlamentarischen Anfrage erkundigen sich Neos, welchen Zweck Kurz mit seinen Kommentaren zur Korruptionsstaatsanwaltschaft verfolgte. Er selbst hat gesagt, er habe das "nicht so formuliert" wie im "Falter" dargestellt. Also fragen Neos nach, ob er die WKStA tatsächlich als Netzwerk SPÖ-naher Staatsanwälte dargestellt habe, das gezielt Angriffe gegen ÖVP-Politiker ausführe - und ob er das als Angriff auf die WKStA werte.
Neos wollen zudem wissen, ob Kurz Kontakte zu Straf-Sektionschef Christian Pilnacek sowie Personen, gegen die die WKStA derzeit ermittelt (Josef Pröll, Hartwig Löger, Thomas Schmid, Walter Rothensteiner) hatte. Die Hälfte der Fragen beschäftigt sich mit dem auch von Ex-Minister Clemens Jabloner in einem Wahrnehmungsbericht aufgezeigten budgetären und personellen Notstand in der Justiz. "Sprechen Sie sich für eine Budgeterhöhung für die Justiz aus", wollen Neos unter anderem wissen.
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Um Geld geht es auch der FPÖ. In der aufgeflammten Justiz-Debatte fordert Klubobmann Herbert Kickl einen besseren Kostenersatz für Personen, die freigesprochen werden, beziehungsweise deren Verfahren eingestellt wird. Ersterer Gruppe soll der Aufwand komplett vom Staat abgegolten werden, zweiterer zu 75 Prozent.
„Unbescholten, aber finanziell ruiniert"
Kickl verweist darauf, dass derzeit die Höhe der Entschädigung je nach Verfahrensart mit 1000 bis 10.000 Euro gedeckelt und damit bloß ein "Trostpflaster" sei. Denn tatsächlich fielen oft Kosten an, die in die Hunderttausenden gingen. "Es kann nicht sein, dass am Ende die Betroffenen zwar strafrechtlich unbescholten, dafür aber finanziell ruiniert sind", verwies der Freiheitliche etwa auf den Tierschützer-Prozess.
Lange Verfahren würden sich nicht immer vermeiden lassen und bei zu hohem Zeitdruck bestehe die Gefahr unvollständiger oder fehlerhafter Ermittlungen, meint Kickl. Die Entschädigung unschuldig vor Gericht gestellter Personen sei daher eine notwendige Ergänzung zu dem von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geäußerten Wunsch nach einer schnelleren Verfahrensführung.
Kickl will auch parlamentarisch tätig werden, um seiner Initiative Nachdruck zu verleihen. Bei nächster Gelegenheit will die FPÖ dazu im Nationalrat einen Antrag einbringen.
Runder Tisch am Montag
Der Termin für die "Allgemeine Aussprache" von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) mit der Standesvertretung der Staatsanwälte ist fixiert: Am Montag um 10 Uhr wird im Bundeskanzleramt u.a. über "aktuelle Themen" und Stärkung der Korruptionsbekämpfung gesprochen.
(APA)