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Uber setzt sich gegen Taxiunternehmen durch

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Uber benötigt keine Mietwagenkonzession. Das hat der Oberste Gerichtshof nun entschieden.

Bei Uber ist die Erleichterung groß. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem nun veröffentlichen Beschluss entschieden, dass das Geschäftsmodell des Unternehmens rechtmäßig ist, also mit der österreichischen Gewerbeordnung im Einklang steht. Eine Taxi- oder Mietwagenkonzession benötigt Uber demnach nicht. Denn Uber „führt die Personenbeförderung nicht selbst durch, sondern betreibt nur eine Vermittlungsplattform“. Dafür reiche eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe aus, so die Begründung der Höchstrichter ( 4 Ob 206/19a).

Das Wiener Taxiunternehmen 40100 sah und sieht das wohl auch heute noch anders und war deshalb gegen den unliebsamen Konkurrenten zu Felde gezogen. Ohne Erfolg, wie nun feststeht.

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