Mobilfunkrechnung

Vorsicht vor der Roamingfalle

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Seit 2017 kann innerhalb der EU ohne Extrakosten das Smartphone genutzt werden. Aber es gibt Ausnahmen, die zu hohen Mobilfunkrechnungen führen können.

Die Handtasche ist im Gepäckfach, das Buch in der Sitztasche verstaut, die Kopfhörer stimmen musikalisch auf den Urlaub ein. Die Vorfreude ist groß. Die Tage vergehen wie im Flug, und schon ist man wieder zu Hause. Die Entspannung hält noch an, aber dann trudelt die Mobilfunkrechnung ein. Plötzlich wird ein vierstelliger Betrag fällig.

Kein Einzelfall, wie die Regulierungsbehörde RTR bestätigt: „Wir haben letztes Jahr eine starke Zunahme bei Schlichtungsfällen zu Roaming verzeichnet. Dabei ging es zumeist um Rechnungen, die durch unbeabsichtigtes Datenroaming außerhalb der EU verursacht wurden“, erklärt Klaus M. Steinmaurer, Chef der RTR. Denn im Urlaub per Handy den Weg zum Museum gegoogelt und eine WhatsApp-Nachricht an die Lieben zu Hause geschickt, kann schnell teuer werden. Oder man vergisst, während des Flugs die Mobilfunkverbindung des Geräts zu deaktivieren.

Das passierte kürzlich einer Britin, die auf dem Flug nach Barbados ihr Smartphone im Handgepäck hatte, das sich nicht im Flugzeugmodus befand. Es wählte sich dann automatisch in ein Satellitennetz ein. Auch wenn sie es nicht aktiv nutzte, wurden ihre Apps im Hintergrund aktualisiert. Bei einem Preis von knapp zehn Euro pro angefangenem Megabyte sitzt sie nun auf einer Rechnung von umgerechnet 1270 Euro. Und ihr Mobilfunk-Anbieter zeigt sich nur wenig kompromissbereit.

Kostenfallen vermeiden

Der Schutz durch die EU und das eingerichtete Kostenlimit greifen in dem Fall der Britin nicht. Denn Satellitennetze, wie sie in Flugzeugen oder auf Schiffen (selbst im Mittelmeer) zum Einsatz kommen, sind ausgenommen.

Die RTR empfiehlt, sich vor der Abreise beim Mobilfunkanbieter zu informieren. Die meisten bieten Roamingsperren an. Normalerweise ist ein Kostenlimit von 60 Euro für den Abruf von Daten voreingestellt. Der Kunde erhält eine SMS, wenn 80 Prozent der 60 Euro verbraucht sind.

„Vergewissern Sie sich vor Urlaubsantritt bei der Hotline oder dem Kundenportal Ihres Anbieters, ob das Limit bei Ihrem Handyvertrag aktiviert ist, und lassen Sie es gegebenenfalls aktivieren“, rät Steinmaurer.

Um auf Nummer sicher zu gehen: In den Einstellungen auf dem Smartphone oder Tablet kann Datenroaming zusätzlich deaktiviert werden. Dies empfiehlt sich auch für Vorarlberger, die nahe der Schweizer Grenze wohnen. Damit kann sichergestellt werden, dass sich das Mobiltelefon nicht ungewollt in ein Fremdnetz einwählt.

Ebenso warnt die RTR Griechenland-Reisende. Denn dort besteht, je nach Urlaubsdestination die Möglichkeit, dass sich das Gerät in Grenznähe in ein türkisches Netz einbucht. Der Austritt Großbritanniens aus der EU bringt vorerst keine Änderungen für Reisende. Bis Ende 2020 ändert sich nichts.

Geisterroaming dank LTE

Bei aller Vorsicht kommt es in manchen Fällen zu sogenanntem Geisterroaming. Bei Geräten, die über LTE (4G) verfügen, kann es passieren, dass sich das Gerät trotz deaktivierten Datenroamings in ein vorhandenes Netz einwählt. Zum Surfen oder für WhatsApp-Nachrichten eignet sich diese Verbindung nicht.

Der Verein für Konsumenteninformation empfiehlt, Rechnungen nach dem Urlaub zu kontrollieren und derartige Kosten zu beeinspruchen. Meistens seien die Mobilfunker diesbezüglich sehr kulant.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2020)

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