Banken

Meinl Bank verliert endgültig ihre Lizenz und wird abgewickelt

Das Gericht der Europäischen Union hat der Anglo Austrian AAB Bank, früher Meinl Bank, die Erlaubnis entzogen, Bankgeschäfte durchzuführen.
Das Gericht der Europäischen Union hat der Anglo Austrian AAB Bank, früher Meinl Bank, die Erlaubnis entzogen, Bankgeschäfte durchzuführen.APA/HERBERT NEUBAUER
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Nach langwierigen Prozessen auf nationaler Ebene hat nun auch das EU-Gericht bestätigt, dass die Ex-Meinl-Bank abgewickelt werden muss.

Wien. Es hat ein Weilchen gedauert, aber nun ist es soweit: Das Gericht der Europäischen Union hat der Anglo Austrian AAB Bank, früher Meinl Bank, die Erlaubnis entzogen, Bankgeschäfte durchzuführen. Eine aufschiebende Wirkung wurde nicht gewährt, die Bank hat unverzüglich ihre Lizenz verloren.

Die AAB darf kein bankmäßiges Neugeschäft mehr machen, keine neuen Einlagen nehmen und auch keine Kredite mehr vergeben. In nächster Zeit wird sie auch von bestehenden bankentechnischen Systemen abgekoppelt werden, was Kunden etwa bei Bankomatfunktionen merken werden. Die Gesellschaft muss ihr bestehendes Bankgeschäft so rasch wie möglich abwickeln. Die Einlagen müssen an Kunden ausgezahlt werden. Kredite werden bei Abwicklungen in der Regel an eine andere Bank übertragen oder verkauft.

Die Bank hatte schon vor dem Lizenzentzug erklärt, sich schrittweise aus dem Bankgeschäft zurückziehen zu wollen. Wie lang die jetzt anstehende Abwicklung (Liquidation) dauert, ist nicht bekannt. Es könnte ein bis zwei Jahre dauern. Ziehen könnten sich auch etwaige Berufungsverfahren.

Ein weiterer Richterspruch steht aber noch aus: Denn unmittelbar nach dem Lizenzentzug durch die Europäische Zentralbank (EZB) im November vergangenen Jahres hatten die Bank-Eigentümer beim EU-Gericht gegen den Konzessionsverlust Beschwerde eingebracht – und zusätzlich dagegen, dass dies im November sofort wirksam geworden war. Im Eilverfahren entschied das EU-Gericht damals, den Lizenzentzug vorläufig auszusetzen. Damit konnte die Bank zwischenzeitlich wieder tätig werden, wenngleich unter Kuratel eines behördlich eingesetzten Regierungskommissärs.

Bank wehrte sich vehement

Nun hob der EU–Gerichtspräsident eben diesen Beschluss auf. Eine aufschiebende Wirkung des EZB-Beschlusses wurde nicht zuerkannt, der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Inhaltlich, in der Sache selbst, gibt es aber noch keine Entscheidung.

Die Bank hatte schon vor dem EZB-Lizenzentzug autonom entschieden, die Abwicklung einzuleiten. Doch es sei ihr nicht gelungen darzulegen, dass ihr durch den Lizenzentzug ein schwerer und nicht wieder gut zu machender Schaden droht, argumentierte der Gerichtspräsident am Freitag.

„Damit ist der Beschluss der EZB vom 14. November 2019, mit dem der AAB Bank die Bankzulassung entzogen wurde, wieder vollziehbar“, teilte das Gericht mit. Somit hat die Gesellschaft mit Zustellung des heutigen Entscheids keine Bankkonzession mehr. Damit fällt dieses Institut auch nicht mehr unter die Bankenaufsicht durch die FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde). Der bisherige Aufpasser (Regierungskommissär), Otto Friedrich Hief, der der Meinl Bank zur Seite gestellt wurde, beendet mit dem Entscheid des EU-Gerichts seine bisherige Tätigkeit in der Ex-Bank.

Die Bankenaufsicht hat nun daher beim Handelsgericht Wien wieder einen Antrag auf Bestellung eines Abwicklers gestellt. Denn man habe „berechtigte Zweifel, dass die Mitglieder des Vorstandes der Anglo Austrian AAB Bank AG Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Bankgeschäftes bieten“, teilte die FMA in einer Aussendung mit. (APA/koka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2020)

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