Österreich muss neue Sponsionsurkunde nach Namensänderung ausstellen.
Wien. Alle haben sie geirrt: der Verfassungsgerichtshof (VfGH), der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und die Regierung. Sie dachten, es sei rechtlich kein Problem, wenn ein Jusabsolvent nach einer Namensänderung von seiner Universität keine neue, auf den geänderten Namen lautende Sponsionsurkunde bekommt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg jedoch hat Österreich deshalb verurteilt – eines jener Länder, in denen auch nach den Aussagen des EGMR akademischen Graden allgemein Bedeutung zugemessen wird.
Der Jurist hatte seinen Namen ändern lassen, weil er sich wegen dessen „orientalischer Herkunft“ diskriminiert fühlte. Als er sich von der Uni einen neuen Nachweis seiner Graduierung holen wollte, wies diese ihn zurück: Es gebe dafür keine Rechtsgrundlage.