Rechtspanorama

Massenrücktritt beim „European Law Journal“

Gesamte Redaktion sowie Beirat verlassen aus Protest gegen Politik des Verlegers Wiley ihre Stellen.

Brüssel. In der Welt des akademischen Verlagswesens ist dieser Tage ein angesehener Posten ausgeschrieben: Das „European Law Journal“, herausgegeben vom US-Verlagskonzern Wiley, sucht einen neuen Chefredakteur, der ab März zudem seine Redaktion zusammenstellen und „eng mit Wiley zusammenarbeiten wird, um die künftige Strategie des Journals zu entwickeln“, wie es sich in der Stellenausschreibung liest.

Den Anlass für diesen Führungswechsel liest man dort nicht: Am 31. Jänner traten die beiden Chefredakteure, Joana Mendes (Universität Luxemburg) und Harm Schepel (Universität Kent), im Protest von ihren Ämtern zurück. Und sie waren nicht allein: Die achtköpfige Redaktion (darunter Alexander Somek vom Wiener Juridicum) sowie der Beirat mit Größen wie Gráinne de Búrca (New York University School of Law) demissionierten gleichfalls. Der Anlass sei gewesen, dass Wiley „beschlossen habe, nicht willens zu sein, die Kontrolle über und Zuständigkeit für redaktionelle Bestellungen und Entscheidungen den Akademikern des Beirates zu überlassen“, wie die Protestierenden auf Verfassungsblog.de festhielten. „Wir geben unseren kleinen Akt des Widerstandes hier wieder, weil wir denken, dass er Lehren für die akademische Gemeinschaft im Allgemeinen beinhaltet.“

Man will sich nicht als „akademische Märtyrer“ inszenieren. Doch die Art, wie Wiley das Verhältnis zur Redaktion und damit in weiterer Folge zu den Autoren zu gestalten gedenke, sei nicht hinzunehmen. Wiley habe die redaktionelle Unabhängigkeit nicht in einer neuen Vereinbarung festschreiben wollen. Das sei jedoch nötig, um zu einem neuen Modell wissenschaftlichen Verlagswesens zu gelangen, wo „die Redakteure für das Journal arbeiten und nicht als bezahlte Auftragnehmer des Verlages. Anders ausgedrückt: Es ist eine Grundbedingung, um akademische Autonomie sicherzustellen.“

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