Rechtspanorama

Nachbar kann Silvesterraketen verbieten

Dass der Mann die Raketen senkrecht starten ließ, änderte nichts daran, dass der Nachbar mit der Klage erfolgreich war.
Dass der Mann die Raketen senkrecht starten ließ, änderte nichts daran, dass der Nachbar mit der Klage erfolgreich war.(c) APA/HANS PUNZ (HANS PUNZ)
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Ein Steirer klagte seinen Nachbarn erfolgreich. Dieser darf nun zu Neujahr keine Feuerwerkskörper mehr abschießen, wenn die Reste im Grundstück des Anrainers landen. Vergeblich verwies der Raketenfreund aufs Brauchtum.

Wien. Tradition oder ein verschmutztes Grundstück – welches Argument zählt zu Silvester mehr? Vor der Beantwortung dieser Frage standen die Gerichte in einem steirischen Nachbarschaftsstreit. Ein Anrainer verlangte vom anderen, keine Raketen mehr abzuschießen, die nebenan landen könnten. Und der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied nun, dass man sich als Nachbar – zumindest unter bestimmten Umständen – gegen Silvesterraketen wehren kann.

Die beiden Streitteile sind miteinander verschwägert. Doch sie haben ein schwer belastetes persönliches Verhältnis. Das verbesserte sich durch die Silvesternacht von 2017 auf 2018 auch nicht gerade. Rund zwanzig handelsübliche Silvesterraketen schossen der eine Mann und seine Familienmitglieder ab, und zwar senkrecht in die Luft. Doch einige Raketenreste landeten auf den zwei benachbarten Grundstücken des Schwagers – etwa auf dessen Carport oder auf dem Boden. Der Nachbar sammelte am Neujahrstag die Reste, die er finden konnte, auf. Und er warf sie seinem indirekten Verwandten direkt auf dessen Grund zurück.

Doch im folgenden Juni fand der von Silvester verärgerte Nachbar dann auch noch die Reste von Raketen auf seinem zweiten Grund nebenan. Dort gibt es eine Wiese. Und das daraus gewonnene Heu verfüttert der Mann regelmäßig an seine Pferde. Der Verdauungstrakt der Tiere kann aber verletzt werden, wenn sie mit dem Heu auch Teile von Silvesterraketen fressen.

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