Quergeschrieben

Sollen Ärzte per Gesetz von Heilern zu Todesbringern werden?

Eine Legalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung würde das Berufsbild der Ärzte verändern und wirft eine Reihe ethischer und rechtlicher Fragen auf.

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Drei Ärzte standen kürzlich in Belgien vor Gericht. Sie sollen eine körperlich gesunde, aber psychisch kranke junge Frau bei ihrer Selbsttötung unterstützt haben. In Belgien ist assistierter Suizid legal, so wie auch aktive und passive Sterbehilfe, selbst bei Kindern. Ausdiskutiert ist das Thema damit aber noch längst nicht, ganz im Gegenteil. Geklagt haben in diesem Fall die Schwestern der erst 38-Jährigen, die an Autismus litt. Bei einer derartigen Erkrankung hätten die Ärzte deren Bitte auf Sterbehilfe nicht ernst nehmen dürfen. Die Ärzte wurden freigesprochen.

Entschieden ist auch ein anderer umstrittener Fall in den Niederlanden, das ähnlich großzügige Regelungen beim Thema Beihilfe zur Selbsttötung und aktive Sterbehilfe hat. Dort wurde eine Ärztin geklagt, die einer Alzheimer-Patientin ein tödliches Medikament verabreicht hatte. Die alte Dame hatte vier Jahre zuvor darum gebeten, falls die Krankheit weiter fortschreite.


Als es soweit war, mussten die Angehörigen die Patientin festhalten, weil sie sich gegen die Tötung gewehrt hatte. Sie bezweifeln nun, ob diese überhaupt noch sterben wollte. Die Ärztin wurde im Herbst 2019 freigesprochen, sie habe alle gesetzlichen Auflagen erfüllt. Doch all diese Beispiele zeigen, wie problematisch es ist, die Büchse der Pandora zu öffnen.

Meist steht das Recht auf Selbstbestimmung bei Schwerkranken im Mittelpunkt der Debatten. Kaum debattiert wird hingegen die Situation und Position jener, die aktiv beteiligt sind und töten (müssen), wenn dies von Patienten gewünscht wird. Es geht beim assistierten Suizid also auch um die Ärzte, um ihre Rolle und Verantwortung. Denn selbst in Ländern, wo jede Art von Sterbehilfe erlaubt ist, landen ständig Grenzfälle vor Gericht und damit die beteiligten Ärzte.

In Österreich ist nur die passive Sterbehilfe erlaubt, die Beihilfe zur Selbsttötung ist derzeit verboten. Jedoch gibt es eine Klage eines Schwerkranken, die mittlerweile beim Verfassungsgerichtshof gelandet ist. Im Frühjahr wird eine Entscheidung erwartet. Vor wenigen Wochen hat sich erstmals der Präsident der österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, klar gegen die aktive Sterbehilfe und den assistierten Suizid ausgesprochen. Aufgabe der Ärzte sei es, Kranke zu heilen, Leiden zu lindern, Leben zu erhalten und Sterbenden beizustehen.

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