Klagen von Autobesitzern häufen sich – auch in Österreich. Und ein besonders brisanter Fall aus Deutschland liegt beim EuGH.
Wien. Wann kommt endlich das erste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Dieselskandal? Wir wissen es nicht – zumal der Schlussantrag des Generalanwalts in Sachen VW, der für 23. Jänner angekündigt war, immer noch aussteht.
Aber auch in einem Verfahren gegen Daimler liegt inzwischen ein Vorabentscheidungsersuchen beim Gerichtshof in Luxemburg, eingebracht wurde es vom deutschen Landgericht Frankenthal. Es geht dabei um das sogenannte Thermofenster – was insoweit brisant ist, als alle Dieselfahrzeuge eine solche Steuerungssoftware haben. Vereinfacht gesagt fährt sie die Abgasreinigung bei bestimmten äußeren Bedingungen herunter, vor allem bei niedrigen Temperaturen. Das sei nötig, um zu verhindern, dass am Motor Schäden durch Versottung entstehen, argumentieren die Autobauer.