Erst kürzlich erhielt der Konzern Rückendeckung von der US-Umweltbehörde und legt nun Berufung ein. Glyphosat sei bei sachgemäßer Anwendung nicht krebserregend, urteilte die Behörde.
New York. Der Konzern Bayer ist wie erwartet auch gegen das dritte Glyphosat-Urteil in den USA in Berufung gegangen. Im Fall des Ehepaares Alberta und Alva Pilliod, das seine Krebserkrankungen auf die Verwendung des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup zurückführt, habe Bayer bei einem Berufungsgericht in San Francisco Berufung eingereicht, teilte der Konzern am Montag mit.
Das Unternehmen sei der Auffassung, dass das Urteil der Jury weder mit dem Gesetz noch mit wissenschaftlichen Erkenntnissen im Einklang stehe. Das Urteil war das bisher aufsehenerregendste gegen Bayer im Zuge der Glyphosatklagewelle gewesen, die sich das Unternehmen mit der Übernahme des US-Konzerns Monsanto ins Haus geholte hatte. Die Geschworenen hatten das Unternehmen zu einer Strafe von insgesamt zwei Milliarden Dollar an das Ehepaar Pilliod verurteilt, das Roundup jahrzehntelang zur Unkrautbekämpfung auf seinem Grundstück einsetzte. Die Strafe war später von einer Richterin auf 86,7 Millionen Dollar gesenkt worden.
US-Umweltbehörde: Glyphosat nicht krebserregend
Bayer erklärte am Montag, dass US-Regulierungsbehörden Glyphosat wiederholt als nicht krebserregend eingestuft hätten und dass die Anwälte der Pilliods während des Prozesses gegen Gerichtsbeschlüsse verstoßen hätten, um die Geschworenen zu beeinflussen. Erst kürzlich hatte der Konzern Rückendeckung von der US-Umweltbehörde EPA erhalten, die nach Abschluss einer erneuten Überprüfung ihre Einschätzung bekräftigte hatte, dass Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung nicht krebserregend sei. Bei der Kanzlei, die die Pilliods vertritt, war zunächst keine Stellungnahme erhältlich. Bayer hat bisher drei Glyphosat-Prozesse in erster Instanz verloren und wurde von den Geschworenen zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt, die später jedoch von den zuständigen Richtern gesenkt wurden.
In den beiden ersten Urteilen, in denen Glyphosat für die Krebserkrankungen der Kläger Dewayne Johnson und Edwin Hardeman verantwortlich gemacht wurde, hat der Konzern bereits Berufung eingelegt. Im Fall Johnson rechnet Bayer mit dem Beginn des Berufungsverfahrens im März oder April.
42.700 Kläger
In den USA sieht sich der Konzern wegen Glyphosat mit rund 42.700 Klägern konfrontiert. Der US-Staranwalt Ken Feinberg versucht, eine außergerichtliche Einigung zwischen Bayer und den US-Klägern zu erreichen. Um eine Ablenkungen bei den Vergleichsgesprächen zu vermeiden, wurden in den letzten Monaten mindestens sechs geplante Gerichtsverfahren verschoben. Es wird daher spekuliert, dass es nicht mehr lange bis zu einer Einigung dauern könnte.
(APA)