Die Partei ortet „Amtsmissbrauch“ durch Äußerungen zur Wahl von Thomas Kemmerich als Ministerpräsident in Thüringen.
Die AfD will wegen der Vorgänge im Bundesland Thüringen Strafanzeige gegen die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einbringen und zudem eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen die Regierungschefin einreichen. Das habe der AfD-Bundesvorstand beschlossen, erklärte die Partei am Dienstag.
Die Strafanzeige wirft Merkel demnach Nötigung des mittlerweile nur noch geschäftsführenden Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) vor. In der Abmahnung mit Unterlassungserklärung werde Merkel Amtsmissbrauch zur Last gelegt.
„Verletzung der Chancengleichheit der Parteien“
Die AfD begründet ihr Vorgehen mit Merkels Äußerungen zu Thüringen während eines Besuchs in Südafrika am vergangenen Donnerstag. Sie hatte dort die Wahl Kemmerichs mit den Stimmen auch von ihrer CDU und der rechten AfD als "unverzeihlich" bezeichnet und gefordert, sie "rückgängig" zu machen.
"Da Frau Merkel keine relevante Funktion mehr in der CDU bekleidet und im afrikanischen Ausland erkennbar auch nicht als CDU-Mitglied, sondern als deutsche Regierungschefin unterwegs gewesen ist, liegt hier ein klarer Fall von Amtsmissbrauch mit Verletzung der Chancengleichheit der Parteien vor", erkläre dazu AfD-Chef Jörg Meuthen.
Kemmerich war am Mittwoch gewählt worden - umstrittener Weise auch mit den Stimmen der in Teilen als rechtsextrem geltenden AfD. Am Donnerstag kündigte er nach breiter Kritik seinen Rücktritt an, der schließlich am Samstag folgte. Seither ist Kemmerich noch geschäftsführend im Amt. Wie es in Thüringen weitergeht, ist derzeit unklar.
Seehofer droht vor Gericht Niederlage
Dass die AfD sehr genau hinsieht, welche Person in welchem Amt sich zur Partei äußert, zeigt sich auch in einem Rechtsstreit mit Innenminister Horste Seehofer (CSU). Dieser hatte 2018 der Deutschen Presseagentur (dpa) ein Interview gegeben, in dem er AfD-Abgeordnete scharf kritisierte. Das Interview stellte er auf seine offizielle Ministerhomepage. Dagegen klagte die AfD bis zum Bundeshöchstgericht.
Richter Peter Müller erinnerte an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Regierungsmitglieder sich zwar außerhalb ihrer amtlichen Tätigkeit an politischen Auseinandersetzungen beteiligen können. In ihrer amtlichen Tätigkeit gelte aber eine strikte Neutralitätspflicht: "Das verbietet einseitig zugunsten oder zulasten anderer Parteien einzugreifen", sagte Müller und fügte hinzu: "Wenn auf der Homepage des Innenministeriums ein Interview des Innenministers verbreitet wird, dann wird hier ein Weg genutzt, der den politischen Wettbewerbern nicht zur Verfügung steht."
Seehofers Staatssekretär Günter Krings verteidigte vor Gericht sowohl die Äußerungen des Ministers als auch deren Veröffentlichung. Seehofer habe eine zulässige Meinungsäußerung abgegeben und sein Amt nicht in unzulässiger Weise genutzt. Alle seine Interviews würden auf der Homepage veröffentlicht. Wenn man ihm politische Meinungsäußerungen untersage, stelle man eine Regierungspartei schlechter als die Oppositionspartei. Das Urteil des Zweiten Senats wird in einigen Monaten erwartet.
(APA/AFP)