Kurz als Zeuge? Staatsanwälte starten Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun amtswegig ein Verfahren eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun amtswegig ein Verfahren eingeleitet. APA/ROLAND SCHLAGER
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Das Verfahren in der Schredder-Affäre gegen den Mitarbeiter wurde eingestellt.

Wien. Es war eine Bemerkung mit Folgen: Bundeskanzler Sebastian Kurz sagte am Montag nach einem runden Tisch zum Thema Justiz, zwei hochrangige Journalisten hätten ihm bestätigt, dass interne Informationen aus der Staatsanwaltschaft an Medien gegangen seien.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat dazu nun amtswegig ein Verfahren eingeleitet. Es richtet sich gegen unbekannt, wie Behördensprecherin Nina Bussek mitteilte. Das Verfahren ist unabhängig von den Sachverhaltsdarstellungen von Neos und FPÖ in der Causa.

Jarolim schreibt Kurz

Ob er nun in dem daraus resultierenden Verfahren aussagen muss, konnte Bussek noch nicht sagen. Kurz wollte die Journalisten bisher nicht nennen, sagte aber, er würde, wenn als Zeuge befragt, natürlich unter Wahrheitspflicht aussagen. Wobei er Montagabend auf „Puls 24“ seinen Wissensstand relativierte: Die Journalisten hätten ihm weder Namen noch Verfahren genannt: „Das war nur sozusagen eine sehr überblicksartige Information.“

Indessen meldete sich am Dienstag auch Ex-SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zu Wort: mit einem Brief an Sebastian Kurz. Darin fordert er ihn unter anderem auf, die Behauptung zu unterlassen, er, Jarolim, habe einen Einfluss auf die Justiz zugegeben. Das entspreche nicht der Wahrheit.

Aus für Schredder-Verfahren

Bekannt wurde via Sebastian Kurz am Montag ebenfalls, dass das Verfahren gegen jenen Mitarbeiter, der im Vorjahr Festplatten aus dem Bundeskanzleramt extern schreddern ließ, eingestellt worden ist. Das bestätigte auf Nachfrage auch die Staatsanwaltschaft Wien. Sie hatte, nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Konnex zur Ibiza-Causa verneint hatte, gegen den jungen Mann wegen Sachbeschädigung, Datenbeschädigung, Betrug und Unterdrückung von Beweisen ermittelt. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2020)

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