Ernährungsberatung

„Vitalakademie“ verliert Rechtsstreit mit VKI

„Diplomierte“ Ernährungstrainer dürfen keine individuelle Ernährungsberatung durchführen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Linzer Vitalakademie geklagt und in erster Instanz vom Landesgericht Linz recht bekommen. Demnach wurden Teilnehmer des Kurses "diplomierter Ernährungstrainer" nicht ausreichend darüber aufklärt, dass ausgebildete "Ernährungstrainer" keine individuelle Beratung durchführen dürfen. Weiters wurden 29 Klauseln in den AGB beanstandet.

Das Weiterbildungsunternehmen hat bereits Berufung eingelegt und sieht eine einseitige und praxisfremde Rechtsprechung. Des weiteren seien Kritikpunkte des VKI schon im Vorfeld der Klage beseitigt worden, so Vitalakademie-Chef Mario Weingartler am Mittwoch zur APA. Der VKI sieht das anders: "Die Vitalakademie hat den Eindruck vermittelt, dass Absolventen des Lehrgangs auch individuelle Arbeiten und Beratungen mit Kunden vornehmen dürfen. Dieses Verhalten stellt eine irreführende Geschäftspraktik dar und verstößt daher gegen das Wettbewerbsrecht." Absolventen sollten bedenken, dass sie sich bei Tätigkeiten über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus der Gefahr kostspieliger Klagen aussetzen.

(APA)

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