Telemedizin

Online-Krankschreibung, Rezept ohne Arztbesuch: Geht das?

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Archivbild(c) imago/PhotoAlto (Odilon Dimier)
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Eine deutsche Website vermittelt Krankschreibungen – das wirft Fragen auf. Auch darüber, was Telemedizin wirklich kann und darf.

Wien. Zur Grippewelle kommt die Sorge wegen des Coronavirus: Zwischen hustenden und niesenden Menschen beim Arzt im Wartezimmer sitzen zu müssen, ist jetzt für viele der blanke Horror. Trotzdem bleibt es einem oft nicht erspart. Sei es, dass man selbst eine Krankschreibung braucht, sei es auch nur, dass man sich ein Rezept verschreiben lassen muss.

Für ersteres Problem will ein deutsches Telemedizin-Startup – so die Eigendefinition des Unternehmens – eine Lösung gefunden haben: die „Krankschreibung ohne Arztbesuch“, abrufbar auf der Homepage www.au-schein.de (AU-Schein steht für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Angeboten wird sie bei Erkältung, Rückenschmerzen, Blasenentzündung, Stress, Migräne und Regelschmerzen, und zwar jeweils für bis zu drei Krankenstandstage. Dafür reicht es, online Symptome anzuklicken, Fragen zu beantworten und anzugeben, wie lang man daheim bleiben möchte (Zitat von der Website: „Der Arzt folgt immer Ihrem Wunsch“). Die Krankschreibung kommt dann als PDF, optional auch per Post. Der Dienst ist umstritten, aktuell läuft ein Verfahren, das die deutsche Wettbewerbszentrale gegen au-schein.de angestrengt hat. Die Betreiber geben sich dennoch selbstbewusst: Das Angebot richte sich an „alle privat und gesetzlich versicherten Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz“, heißt es auf der Website. In Österreich gelte der über die Website erhältliche AU-Schein „als Krankenstandsbestätigung durch einen Wahlarzt“.

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