Der Kreis an möglichen Bewerbungen ist nach der Verfassung nicht allzu weit.
Wien. Der Zufall will es, dass die Grünen mit ihrer erstmaligen Beteiligung an der Regierung im Bund erstmals auch gleich die Möglichkeit bekommen, einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs zu nominieren. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Grünen bereits auf der Suche sind, und sie haben sich dazu bekannt, dass sie im Interesse der Frauenförderung lieber eine Juristin als einen Juristen an der frei werdenden Stelle sehen würden.
Die Regierung kann nach der Verfassung nur Richter, Verwaltungsbeamte oder Professoren eines rechtswissenschaftlichen Fachs auswählen, jeweils mit mindestens zehnjähriger Berufserfahrung. Eine Rechtsanwältin wie die als grünnah geltende Maria Windhager – sie hat die Anliegen von Alexander Van der Bellen gegen die Anfechtung der Stichwahl um das Bundespräsidentenamt vertreten – fällt schon einmal nicht in diese Berufsgruppen.
Sehr wohl käme Iris Eisenberger in Betracht, Spezialistin für Umwelt und Technologierecht, Professorin an der Universität für Bodenkultur in Wien und vor dem Wechsel an die Universität Graz. Sie wurde als mögliche Kandidatin genannt, dürfte die Stelle aber gar nicht anstreben. Ebenfalls kolportiert wurde Verena Madner (Bild), Professorin für Öffentliches Recht, Umweltrecht, Public und Urban Governance an der WU Wien. Sie war von 2008 bis 2013 Vorsitzende des Unabhängigen Umweltsenats und ist Mitglied des Beirats der Grünen Bildungswerkstatt.
Freilich: Die Bewerbungsfrist für die Stelle am Verfassungsgerichtshof hat noch nicht einmal begonnen. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2020)