Die Grünen haben ihr eigenes Wording gefunden. Und auch abseits des VfGH warten Neubestellungen.
Wien. Die Entscheidung, den ÖVP-nahen Juristen Christoph Grabenwarter zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu machen, ist gefallen. Nun geht es um die Frage, wer dem Steirer in seiner bisherigen Funktion als Vizepräsident nachfolgt. Und hier soll das Nominierungsrecht den Grünen zukommen.
Doch der Spagat zwischen dem langjährigen grünen Kampf gegen den Proporz und der realpolitisch seit jeher üblichen Bestellung von VfGH-Mitgliedern durch Parteien fällt den Grünen schwer. Rund um den Ministerrat am Mittwoch entwickelten sie dafür ein eigenes Wording. Das Vorschlagsrecht für den Posten liege bei der Regierung, betonte nach der Sitzung Umweltministerin Leonore Gewessler im Pressefoyer. Und „in diesem Vorschlag werden sich die Grünen auch aktiv einbringen“.
Zuvor hatte bereits Rudolf Anschober betont, dass sich die Grünen aktiv bei der Bestellung einbringen wollen. Und das bedeute, dass es bei der Postenvergabe um Kompetenz und Erfahrung gehen werde, wie beide erklärten. Auch Grabenwarter sei ja schon ein „höchst renommierter Kandidat“ gewesen, sagte die Ministerin.