Gesetz

Sterbehilfe in Spanien

Proteste gegen die Legalisierung der Sterbehilfe.
Proteste gegen die Legalisierung der Sterbehilfe.APA/AFP/GABRIEL BOUYS
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Das Parlament nahm die Initiative der Sozialisten an. Sie dürfte bis zum Sommer rechtlich umgesetzt sein.

Madrid. Das spanische Parlament, die Cortes, nahm am Mittwoch mit großer Mehrheit einen Vorschlag der regierenden Sozialisten zur Behandlung an, die Sterbehilfe zu legalisieren.

Die 201 Ja-Stimmen kamen auch von der mitregierenden linken Bewegung Podemos und den liberalen Ciudadanos. 140 Parlamentarier der konservativen Volkspartei und der rechtspopulistischen Partei Vox stimmten dagegen. Laut Umfragen sind rund zwei Drittel der Bevölkerung für das Gesetz.

Gemäß der Initiative soll jeder Bürger, der an einer „schweren und unheilbaren Krankheit“ leidet, die ihm „unerträgliche“ Schmerzen verursacht, das Recht auf einen würdigen Tod haben. Bis Sommer soll das Gesetz, das nun in die Beratungsgremien verwiesen wurde, beschlossen werden.

Auslöser der Sterbehilfe-Initiative war der Fall einer seit Jahrzehnten an Multipler Sklerose leidenden älteren Frau aus Madrid, die solche Schmerzen hatte, dass ihr Mann ihr im Vorjahr auf ihr Flehen hin Gift gab. Der 70-Jährige dokumentierte den Todeswunsch zuvor mit einem Video. Die Frau starb.

Der Witwer wurde festgenommen, aber nach 24 Stunden und massiven Bürgerprotesten freigelassen. Er wurde wegen Beihilfe zum Selbstmord angeklagt und wartet derzeit auf den Prozess.

Mehrere Bedingungen

Spanien dürfte so bald zu den wenigen europäischen Staaten gehören, in denen der Wunsch von Todkranken nach einem selbstbestimmten Ende abgesichert ist. Bisher ist Sterbehilfe in verschiedenen Graden etwa in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz erlaubt.

In Spanien soll sie auch an Bedingungen wie jene geknüpft sein, wonach zwei ärztliche Gutachten die ausweglose Situation des Erkrankten bescheinigen. Auch sollen Ärzte ein Recht auf Verweigerung von Sterbehilfe haben. Trotzdem wettert die konservative Opposition, dass sich der Staat mit dem Gesetz zum Herren über Leben und Tod aufschwinge. (rs)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2020)

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