Gastbeitrag

Nicht nachhaltig gedacht

Die Regierung bekennt sich zu einem nachhaltigen Wirtschaftsstandort. Bei Infrastrukturprojekten ist einiges zu beachten.

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Das Regierungsprogramm bekennt sich klar zu einem nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Diese Bekenntnisse sind notwendig und gut, müssen aber in der Praxis um- und im Einzelfall auch gegen Widerstand durchgesetzt werden. Es gibt heute kein Infrastrukturprojekt, das unumstritten ist (z. B. dritte Piste Flughafen Schwechat, Semmering-Basistunnel, Salzburgleitung), auch wenn die Notwendigkeit von einer großen Mehrheit anerkannt wird oder sogar Urteile der Höchstgerichte vorliegen.

Jedes Infrastrukturprojekt wird heute von Protesten und offener Ablehnung begleitet, und dies aus unterschiedlichsten Gründen. Die einen sind dagegen, weil sie selbst davon betroffen sind, die anderen, weil sie grundsätzlich gegen Infrastrukturprojekte oder Veränderung sind, und wieder andere Gruppen sehen in diesen Protesten (überspitzt formuliert) die Möglichkeit, unser Wirtschafts- und gleich unser Gesellschaftssystem grundsätzlich infrage zu stellen.

Es ist klar, dass Infrastrukturprojekte immer einer Interessenabwägung unterliegen müssen. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis über die Beschwerde des Flughafens betreffend die dritte Piste zu den Fragen des Gemeinwohls und der Individualinteressen sehr eingehend Stellung genommen. Daran erkennt man, dass es sich dabei um sehr grundsätzliche Fragen unserer Rechtsordnung handelt, die gerade in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden müssen.

Allein die Erreichung der Klimaziele wird eine geballte Kombination von politischem Willen, Forschergeist, Mut, praktischer Anwendung, Hausverstand und Motivation zur individuellen bzw. gesellschaftlichen Verhaltensänderung erfordern. Dazu müssen wir weit vorausdenken: Viele Maßnahmen, die wir jetzt setzen, werden erst in zehn oder 20 Jahren wirksam – etwa in den Bereichen Umwelt, Bildung, Gesundheit und insbesondere Infrastruktur. Bahnausbau und der Um- und Ausbau der Stromnetze, die so essenziell für die Sicherung unseres Wirtschafts- und Lebensstandorts sind, werden nicht über Nacht errichtet – derzeit braucht es Jahrzehnte.

Doch ohne diese Infrastruktur werden wir die Energiewende nicht bewältigen – und nächste Generationen werden zu Recht beklagen, dass wir zu kurzfristig gedacht haben.

Gemeinwohl, vergessenes Gut

Die zunehmende Individualisierung hat ein Opfer gefordert: das Gemeinwohl. Aber genau das müssen wir im Blick haben, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, wenn wir Arbeit, Versorgung und Wohlstand sichern wollen und dabei um Lösungen ringen, die letztlich dem Gemeinwohl dienen.

Bei Infrastrukturprojekten werden nicht alle im gleichen Ausmaß betroffen sein. Einige werden verlieren – etwa die, vor deren Haus dann ein Windrad oder ein Strommast steht, oder die, die künftig mehr für das Tanken zahlen müssen. Dass das keine Freude bereitet, ist nachvollziehbar. Wenn aber die eigene Wahrheit mit Recht gleichgesetzt wird und zur Not mit Gewalt verteidigt wird, verlassen wir den Boden des Rechtsstaates und damit das Herzstück unserer gesellschaftlichen Grundordnung.

Ich finde es bedenklich, wenn beispielsweise Bürgermeister Protestaktionen unterstützen, die als selbst gewähltes Motto ausrufen: „Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Die Entscheidung über Recht und Unrecht kann aber nur vom Staat ausgehen, das heißt von Legislative und Jurisdiktion. Demokratischer Widerstand darf nur einen Weg kennen, den innerhalb der Rechtsordnung.

Claus J. Raidl (*1942) war bis August 2018 Präsident der Oesterr. Nationalbank.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.02.2020)

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