Gericht

„Hab's getan“: Zwölf Jahre Haft wegen Mordes

Gericht. Er tötete eine Siebenjährige – nun stand Robert K. erneut vor Gericht. Dabei wurde ein neues Gutachten präsentiert.

Wien. Er hat sich kaum verändert. Weißes, über den Hosenbund hängendes Hemd, schwarze Jeans, schwarze Sportschuhe. So gekleidet wie beim ersten Prozess sitzt Robert K. am Montag erneut vor den Geschworenen. Nur, dass der schlanke Jugendliche diesmal unentwegt mit den Beinen wippt. Sein Vater habe ihn schon oft deshalb ermahnt, sagt er entschuldigend. Und richtet sich seine Brille.

K. wird heute 18 Jahre alt. Am 11. Mai 2018, damals war er 16, hatte ihn das nebenan wohnende Mädchen besucht. Die siebenjährige Hadishat. K. brachte dem Kind ein Eis. Dann wandte er sich seinen Computerspielen zu. Auf einmal legte er die Spielkonsole beiseite und würgte das Kind. Dann trug er Hadishat in die Duschkabine der elterlichen Gemeindebauwohnung und schnitt ihr die Kehle durch. „Ich hab's getan. Ich gebe es zu.“ Klarer als beim ersten Prozess beantwortet K. diesmal die Frage nach der Täterschaft.

Die Geschworenen stuften K. nach mehrstündiger Beratung als zurechnungsfähig ein. Das Gericht verurteilte ihn zu zwölf Jahren Haft und ordnete Maßnahmenvollzug, also die Einweisung in eine geschlossene Anstalt, an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Großaufgebot der Gutachter

Kurzer Rückblick: Im Dezember 2018 ist K. wegen Mordes zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Außerdem wurde er wegen einer schizoiden Persönlichkeitsstörung in eine geschlossene psychiatrische Abteilung eingewiesen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte zwar die Täterschaft und die vorsätzliche Tötung, bemängelte aber, dass das Erstgericht kein Obergutachten eingeholt hatte.

Es war nämlich so: Der psychiatrische Gutachter, Peter Hofmann von der Uni-Klinik Graz, hatte K. als durchaus zurechnungsfähig eingestuft: Der Bursch habe gewusst, was er tue. Auch beim Beseitigen der Spuren sei K. überlegt vorgegangen – die Leiche hatte er verpackt und in einem Müllcontainer des Gemeindebaus abgelegt.

Der mittlerweile verstorbene Linzer Jugendpsychiater Werner Gerstl hatte K. aber als nicht zurechnungsfähig gesehen. Dessen Schizophrenie habe als „handlungsbestimmende Kraft“ gewirkt. So ist nun im Vorfeld der Prozesswiederholung ein drittes Gutachten eingeholt worden.
Am Donnerstag erläutert Kathrin Sevecke, die Leiterin der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Tagesklinik Hall in Tirol, der 17-Jährige weise eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und hartherzig-emotionslosen Zügen“ auf. Und ja: K. sei sehr wohl zurechnungsfähig.

„Ein anderes Ich“

Sie bestätigt damit ihren Kollegen Hofmann, der den Angeklagten erneut als „distanziert, kalt und ohne Reue“ beschreibt. Und bei diesem ebenfalls narzisstische Züge sieht.

K. selbst ergänzt: „Ein anderes Ich“ habe die Tat begangen. Aber: „Weil ich es nicht tun wollte, hatte ich ein Blackout. Dann ist es passiert.“ Mittlerweile gehe es ihm den Umständen entsprechend gut. In seinem Haftraum verbringe er die Zeit mit seiner Freundin „Antonia“. Diese sei einen Monat jünger als er. Ja, er wisse, dass „Antonia“ für alle anderen nicht existiere. Aber: „Für mich ist sie echt. Sie ist schon immer in meinem Leben da.“ Weiter: „Nun ist sie in meiner Zelle. Sie wartet. Sie hilft mir.“

Richter Norbert Gerstberger fragt, warum „Antonia“ nicht im Gerichtssaal sei. K.: „Sie will nicht dabei sein und mich leiden sehen.“
„Thrill des Tötens“

Obergutachterin Sevecke erklärt: Die imaginäre Antonia sei kein Symptom für Schizophrenie. Sondern vielmehr eine „fantasierte Begleitung“. Als Gymnasiast hatte sich K. exzessiv dem Konsum japanischer Manga-Serien hingegeben. „Death Note“ war die erklärte Lieblingsserie des Schülers. Dies habe laut Gutachterin auch dazu geführt, dass K. den „Thrill des Tötens“ erleben wollte. In „Death Note“ erlangt die Zentralfigur übernatürliche Kräfte und beginnt, nach eigenem Gerechtigkeitsempfinden andere zu töten.

K. selbst nimmt diese Erklärungen mit wippenden Beinen zur Kenntnis. Über seiner schon gewohnten Garderobe muss er eine Schutzweste tragen. Als Angehöriger der tschetschenischen Community (der ihm verliehene österreichische Name sollte der besseren Integration dienen) ist er zuletzt diffusen Drohungen ausgesetzt gewesen. Von 50.000 Euro Kopfgeld war die Rede. Denn: Auch das Opfer entstammt einer tschetschenischen Familie.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.02.2020)

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