Neue Regeln

Deutschland verschärft die Mietpreisbremse

Regeln gelten bis 2025, Rückforderung wird leichter.

Berlin. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt hat der deutsche Bundestag die Mietpreisbremse verlängert und verschärft. In besonders betroffenen Bezirken dürfen bis 2025 die Mieten bei neuen Vertragsabschlüssen maximal zehn Prozent über einem Vergleichsindex liegen, beschloss das Parlament am Freitag in Berlin.

Damit werden die bestehenden Regelungen um fünf Jahre verlängert. Zudem wird es Mietern künftig erleichtert, seit Vertragsabschluss zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern. SPD-Vize-Fraktionschefin Eva Högl sagte, die Preisbremse habe in den vergangenen Jahren gewirkt. „Genauso wollen wir jetzt weitermachen.“ Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei sprach von einem Instrument, um Zeit zu gewinnen. Wichtig sei, dass diese zum Wohnungsbau genutzt werde.

Die deutsche Mietpreisbremse bezieht sich nur auf Bestandswohnungen, nicht aber auf Neubauten. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete dann höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die über einen sogenannten Mietspiegel ermittelt wird. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die Bundesländer. Im Fall von zu hohen Mietzahlungen können die Mieter nun innerhalb von 30 Monaten Rückforderungen stellen.

Strengere Regeln in Berlin

Der Berliner Senat geht deutlich über die Regelungen hinaus und hat per Landesgesetz einen Mietendeckel beschlossen, der für rund 1,4 Millionen Wohnungen gelten wird. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Liegen diese schon mehr als 20 Prozent über den vom Senat veröffentlichten Obergrenzen, können Mieter eine Senkung verlangen. Ob das Gesetz verfassungsgemäß ist, wird voraussichtlich vor Gericht entschieden. (Reuters)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.02.2020)

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