Unfall?

Passagierin will Entschädigung für harte Landung

Wann ist eine harte Ladung bereits ein Unfall? (Symbolbild).
Wann ist eine harte Ladung bereits ein Unfall? (Symbolbild).(c) REUTERS (Joshua Roberts)
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Ihr Bandscheibenvorfall soll darauf zurückgehen.

Wien. Wann ist eine harte Ladung bereits ein Unfall? Über diese Frage müssen nach den österreichischen nun auch die europäischen Höchstrichter grübeln. Grund ist die Klage einer Frau gegen eine Fluglinie. Die Passagierin sagt, bei der Landung einen Bandscheibenvorfall erlitten zu haben.

Die Frau hatte einen Flug von Wien nach St.Gallen/Altenrhein (Schweiz) gebucht. Die Landung erfolgte laut dem Flugschreiber mit einer vertikalen Belastung von 1,8 g. Eine solche Landung kann subjektiv als hart empfunden werden. Laut dem Flugzeughersteller liegt aber eine Belastung bis zu 2 g noch im normalen Bereich. Ein Pilotenfehler lag nicht vor.

Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien ließen die Passagierin abblitzen. Ein Unfall nach dem für den Flugverkehr relevanten Montrealer Übereinkommen liege nicht vor.

Auch der Oberste Gerichtshof erklärte, dass Fluglinien keine „Uferlosigkeit der Haftung“ drohen dürfe. Deswegen meine er, dass kein Unfall vorliege, solang die Grenzwerte eingehalten werden. Um die Sache zu klären, fragt der OGH (2 Ob 138/19m) aber nun noch den Europäischen Gerichtshof um dessen Meinung. Denn das Montrealer Übereinkommen ist Teil der EU-Rechtsordnung.  (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.02.2020)

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