Hinterlassenschaft

Wer starb früher? Erben stritten um Minuten

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Ein Ehepaar kam bei einem Unfall zu Tode. Aber blieb der Mann etwas länger am Leben als die Frau? Von dieser Frage hing ab, wer was erbt.

Wien. Es war ein tragischer Verkehrsunfall, in den ein Ehepaar vor fünf Jahren verwickelt war. Die ärztliche Kunst war bald erschöpft, man musste den Tod des Paares feststellen. Längerfristig war nur noch die juristische Kunst gefragt, ging es doch um die Aufteilung des Erbes. Denn für die Frage, wer wie viel erbt, war es entscheidend, ob man den Tod von Mann und Frau auf den exakt selben Zeitpunkt datieren kann oder nicht. Und diesbezüglich sprach nun der Oberste Gerichtshof ein Machtwort, in dem er die Entscheidungen der Vorinstanzen umdrehte.

Das rechtliche Problem: Auch wenn man seinen Ehepartner nur kurz überlebt, erbt man zwischenzeitlich von ihm. Dadurch kann die weitere Verteilung des Vermögens ganz andere Wege nehmen. Und in diesem Fall war der Unterschied von Bedeutung. Denn der Mann hatte drei Kinder, die Frau zwei, aber keines hatte das Paar gemeinsam. Ein Testament gab es auch nicht. Also kam die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.

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