Gastbeitrag

Kollision am Flughafen: Geld von Fluglinie nach Parkschaden

Am Newark Liberty International Airport stießen zwei Flugzeuge zusammen, und zwar auf dem Boden.
Am Newark Liberty International Airport stießen zwei Flugzeuge zusammen, und zwar auf dem Boden.(c) REUTERS (CHRIS HELGREN)
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Fällt ein Flug aus, muss die Airline Passagiere entschädigen, es sei denn, außergewöhnliche Umstände hätten dazu geführt. Dass der Flieger am Boden gerammt wird, zählt nicht dazu.

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Wien. Frühjahrszeit ist Buchungszeit – doch häufig gibt es bei Flugreisen Verspätungen oder Ausfälle, die einem nicht nur den Urlaub selbst vermiesen können, sondern Reisende auch noch bei der Inanspruchnahme ihrer Rechte Nerven kosten.

Mittlerweile ist vielen bekannt, dass die EU-Fluggastrechteverordnung bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen Ersatzleistungen, insbesondere pauschale Vergütungen bis zu 600 Euro pro Passagier, vorsieht. Solche Ansprüche werden aber von vielen Airlines außergerichtlich abgelehnt.

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