Was beim neuen Familienbonus Plus zu beachten ist – und welche Steuererleichterungen für Familien es sonst noch gibt.
Wien. Dass Schulskikurse – oder Wintersportwochen – wieder Pflicht werden sollen, dürfte nicht alle Eltern begeistern. Denn die Sache geht ins Geld. Es gibt zwar diverse Förderungen, aber diese greifen nicht immer. Welche Zuschüsse es künftig dafür geben wird, bleibt abzuwarten, eines steht aber fest: Steuerlich geltend machen – etwa als außergewöhnliche Belastungen – können Eltern solche Kosten nicht. Jedenfalls nicht nach der derzeitigen Rechtslage.
Freilich ist das noch Zukunftsmusik. Drängender ist im Moment eine andere Frage: Wie man jene Steuererleichterungen geltend macht, die es aktuell für Familien gibt. Vor allem den neuen Familienbonus Plus. Er gilt seit 2019, heuer kann man ihn erstmals in die Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen.