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Debatte

Zwölf Leser, zwölf Meinungen zur katholischen Kirche

Kirchenaustritte, Zölibat, Frauenpriestertum: Heuer wurde auf den Leserbrief-Seiten schon viel über das Thema Kirche diskutiert. Wir präsentieren eine Auswahl an Leserbriefen.

Desaströse Statistiken von 15 % mehr Kirchenaustritten im Vergleich zum Vorjahr sollten den Klerus alarmieren. Es wird aber nur kalmiert, und die österreichische Kirchenspitze kümmert sich zeitgeistgerecht um die Umweltprobleme als allgemeines Zentralproblem. Dabei plagen die österreichischen Katholiken nicht nur unsere Missbrauchsfälle, sondern auch die Causa Schwarz, zu der kirchlicherseits immer noch kein Urteil vorliegt. Bischof Schwarz amtiert weiter in St. Pölten. Selbst wenn bei ihm kein eigenes Schuldgefühl vorliegt, sollten ihn die öffentlich publizierten Verfehlungen sowie eine gewaltige Kirchenaustrittswelle besonders in seiner ehemaligen Diözese zu einem demütigen Rücktritt von seinem bischöflichen Amt bewegen.
Um die Negativentwicklung bei den Gläubigen in der weltweiten katholischen Kirche einzubremsen, wären Lösungen in zentralen Kirchenproblemen vonnöten, wie Frauenordinationen für kirchliche Ämter, Beendigung des Zwangszölibats, Liturgieerneuerung in Richtung Volksliturgie etc.
Dr. rer. com Heinz Wimpissinger, 3400 Klosterneuburg

»Die verqueren Stellungnahmen von kirchlicher Seite in der Kopftuchfrage sind rational nicht zu erklären. «

Dank an Hans Winkler für seinen klugen Kommentar, in dem er auf die – mir unverständliche und zu Recht kritisierte – Haltung der christlichen Kirchen zu islamrelevanten Problemen und die durch islamische Wertehaltungen verursachten erschreckenden Problemsituationen in Schulen hinweist. Diese wurden von Susanne Wiesinger in ihren Büchern und im „Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Wertefragen und Kulturkonflikte“ vom Dezember 2019 auf Basis zahlreicher Erfahrungsberichte umfassend dokumentiert. Wobei die verqueren, die wahre Problematik ausklammernden Stellungnahmen von kirchlicher Seite in der Kopftuchfrage auch angesichts der zur gleichen Zeit in der islamischen Welt stattfindenden Verfolgung und Diskriminierung von Christen, aber auch von anderen Nicht-Muslimen, rational nicht zu erklären sind. Gleichzeitig zieht die Islamische Glaubensgemeinschaft unter missverständlicher Berufung auf die – nur bei uns, nicht in der islamischen Welt (!) geltende – Religionsfreiheit gegen die von der Bundesregierung ins Auge gefassten Beschränkungen des Kopftuchtragens zu Felde.
Dr. Karl Messmann, 1100 Wien

Zu selten wird über das Thema Christenverfolgung berichtet. „Die Presse“ ist hier Gott sei Dank eine Ausnahme. Christsein war noch nie so gefährlich wie heute! „Kirche in Not Österreich“ bemüht sich seit vielen Jahrzehnten, immer wieder darauf hinzuweisen, dass Millionen von Christen weltweit bedroht, unterdrückt und verfolgt werden – auf www.christenverfolgung.org finden Sie laufend aktuelle Beispiele. Neben der ganz konkreten Hilfe für Christen vor Ort möchten wir auch weiterhin dieses so wichtige Thema ansprechen. Danke, dass Sie uns dabei helfen!
Herbert Rechberger, Nationaldirektor „Kirche in Not“, 1172 Wien

»Und bleiben wird wenigstens hinsichtlich der Finanzierung bei der Trennung von Kirche und Staat.«

Rudolf H. Höfer schlägt als Mittel gegen „die“ Kirchenaustritte (exakt wohl: aus der röm.-kath. Kirche) eine sog. Steuerwidmung vor. Wenn der Staat nicht dazu übergehe, den Kirchenbeitrag aus dem Budget aufgrund einer Widmung der Österreicher zu überweisen, könnte der Katholikenanteil im Jahr 2060 auf 27 bis 30 % zurückgehen. Als Argument dienen Vorbilder aus anderen Ländern; besonders das italienische Modell mit drei Widmungstöpfen, das es sogar erlaubt, die politischen Parteien zu bedenken. Überdies soll auch jemand, der keine Steuern bezahlt, widmen können. Sehr überzeugend sind solche Konstruktionen nicht. Nicht umsonst postuliert das finanzwissenschaftliche Non-Affektationsprinzip ein Verbot der Zweckbindung, damit alle Einnahmen für alle Ausgaben zur Verfügung stehen. Aus guten Gründen sollen die Einnahmen vom Nationalrat möglichst ohne Vorbestimmung nach den jeweils bestehenden Erfordernissen verteilt werden können. Falsch ist die Behauptung, dass mit der vorgeschlagenen Steuerwidmung niemand zusätzlich belastet wird. Auch wenn hiefür keine eigene Steuer einbehalten werden soll, ist die Budgetbelastung durch die Zahlungen an die Kirchen evident. Wer vorbringt, beim vorgesehenen Modell sei die Finanzierung der Kirchen ohnehin bereits im Steuertopf enthalten, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die ganze Sache nicht richtig durchdacht zu haben.
Die katholische Kirche wird wohl im eigenen Bereich nach Lösungen gegen die Austritte suchen müssen. Und bleiben wird wenigstens hinsichtlich der Finanzierung bei der Trennung von Kirche und Staat.
Univ. Prof. iR Dr. Dietmar Pauger, 8045 Graz


Die Steuerwidmung in Italien hat eine Geschichte, 1984 für Kirchen eingeführt, kam 2006 eine für Kultur (Mailänder Skala), Soziales und Umwelt dazu, später noch für politische Parteien. Es sind keine Konstrukte, sondern gelebte Praxis bei festgeschriebener Trennung von Kirchen und Staat. In Italien ist die mögliche Widmung aus drei voneinander getrennten Töpfen bereits im Steueraufkommen enthalten, das ja zum größten Teil von Bürgern stammt. Der Staat muss dafür keine Steuer einbehalten, er hat sie bereits. Es war eine politische Entscheidung, den Bürgern eine demokratische Mitwirkung über einen Teil des von ihnen abgelieferten Steueraufkommens einzuräumen. Ein sehr durchdachtes Modell, das ähnlich in Europa auch bereits die Länder Spanien, Polen, Slowenien und Ungarn eingeführt haben.
Das erwähnte finanzwissenschaftliche Prinzip keiner Zweckbindung wird eben in diesen Staaten nicht beachtet. Mit den Kosten für das Hypo-Desaster wäre der budgetäre Mehrbedarf der vorgeschlagenen Steuerwidmung schon für ca. 35 Jahre abzudecken gewesen. Es ist also das Parlament aufgerufen zu entscheiden, ob es an einem NS-Kirchenbeitragsgesetz – mit dem Ziel, „vernichtender Schlag gegen die Kirchenorganisation“ – bei einer leistbaren Budgetbelastung etwas ändern will, oder ob es ein als Wiederbetätigung wirkendes NS-Gesetz fortzuschreiben plant. Kirchenaustritte betreffen alle im NS-Gesetz genannten Kirchen gleich, und die Steuerwidmung müsste neutral alle anerkannten Religionsgemeinschaften gleichbehandeln.
Ao. Univ.-Prof. i.R. Dr. Rudolf K. Höfer, Institut für Kirchengeschichte und Kirchliche Zeitgeschichte, Uni Graz, 8010 Graz

»Ich wünsche mir aus tiefstem Herzen, dass die Kirche zu einem „Beliebigkeitsverein“ umgemodelt wird.«

Ich wünsche mir aus tiefstem Herzen, dass die Kirche zu einem „Beliebigkeitsverein“, wie Michael Etlinger es ausdrückt, umgemodelt wird: mit Priestern, die verheiratet sein dürfen oder nicht; mit Frauen, die gleichberechtigt ihren Dienst in der Kirche versehen dürfen; mit Laien, die die katholische Morallehre (auch) glaubwürdig vertreten. Vielleicht gelingt es der Kirche dann endlich, an die heutige Zeit anzudocken, heutige Antworten auf heutige Probleme zu geben.
Was ein Priester, der dem traditionellen Rollenverständnis verhaftet ist, bewirkt, kann (wohl nicht nur) in meiner Heimatgemeinde studiert werden, in der das kirchliche Leben mittlerweile unter der Wahrnehmungsgrenze stattfindet. Bestes Beispiel: Zur Christmette, bei der die Kirche unter seinem Vorgänger überfüllt war, sind gezählte 38 Personen gekommen.
PSI i. R. RR Margarethe Egger, 6336 Langkampfen

Herr Etlinger erwähnt im ersten Satz seines Beitrages korrekt, dass der Zölibat kein Dogma ist. Dogma ist, auch dieses korrekt, die Ablehnung des Frauenpriestertums. Trotz des ersten Satzes erweckt der Artikel den Anschein, als ginge es vor allem um den Pflichtzölibat der männlichen Priester. In diesem Bereich hätte ein Papst jedoch noch Gestaltungsmöglichkeiten. Erwähnt sei hier auch der erste Brief von Paulus an Timotheus, u. a.: „Der Bischof soll ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet (. . .) er sei kein Trinker (. . .) und soll seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen.“ Außerdem darf erwähnt werden, dass die süditalienische Minderheit der Arbëreshë – im 15. und 16. Jahrhundert eingewanderte katholische Albaner – bis heute traditionsgemäß verheiratete Priester hat. Dieses Privileg wurde bisher noch von jedem Papst bestätigt (siehe Karl-Markus Gauß: „Die sterbenden Europäer“, S. 111 ff.). Auch u. a. anglikanische verheiratete Priester, die zum Katholizismus konvertieren, dürfen verheiratet bleiben.
Dr. Dietrich Benda, MR i. R., 1130 Wien

»Die Kirche verzichtet auf ihr halbes Potenzial«

Dass der Personalpool für kirchliche Leitungsaufgaben so ausgefischt ist, mag am gesunkenen religiösen Grundwasserspiegel liegen. Aber sicher auch daran, dass die katholische Kirche von vornherein beharrlich auf das halbe Potenzial - nämlich die Frauen - verzichtet.
Und leider trifft dieser Mangel unterschiedslos alle Mitglieder der Kirche - und darüber hinaus die ganze Gesellschaft, die ein wenig mehr "Salz der Erde" dringend nötig hätte.
Dr. Charlotte Ennser, 3550 Langenlois

Es ist glaublich mein erster, höchstens zweiter Leserbrief in einem fast achtundsechzigjährigen Leben. Aber was Erhard Fürst zum Thema der Kirchengemeinschaft schreibt, springt mir förmlich aus einer „sorgfältigen Seele“ – als „teilweise“ selbstständig denkende Frau musste ich mich von der katholischen Kirche schon vor langer Zeit verabschieden, ohne meine Verbindung zu ihr deshalb „zu kappen“ – wen mehr Kirchenautoritäten die Argumente Erhard Fürsts behirnen würden, wäre die Anhängerschar nicht so jämmerlich geschrumpft.
Dr. Gottburga Bacher, 3413 Kirchbachn

Ich verstehe „Seelsorge als Leibsorge“. Es geht um wohlwollende Zuwendung zur Person als Ganzheit. Ein bekannter Publizist, der einige schwere Operationen hinter sich hat, bestätigte uns unlängst, wie sehr Schmerzen an Kraft verlieren können, sobald eine gute Stimme, ein nettes Gesicht, eine streichelnde Hand – ein Du – in unser Blickfeld geraten. Religion spielt dabei keine Rolle, sehr wohl aber Glaube! Glaube, das ist Vertrauen, einerseits zu einem „Gott“, anderseits wechselseitig zum Gegenüber! So gesehen ist das Verbot von Seelsorge an Menschen anderer Religionen nur aus den Gedankenbahnen der damaligen Zeit zu verstehen (1868) und ersatzlos zu streichen. Trotzdem muss es Vertretern einer Glaubensgemeinschaft ermöglicht werden, Mitglieder der eigenen Gemeinschaft im Krankenhaus zu finden. Gemeinschaft erleichtert Kontakt und lebt vom Kontakt. Für ihre protestantische Initiative danke ich unseren evangelischen Geschwistern. Gott erhalte sie! Sie brauchen nicht über personae probatae debattieren, sondern können sich mit ganzer Kraft der Sorge um die Menschen zuwenden. Ein gleichartiger Protestschrei meiner hierzulande größeren katholischen Kirche ist mir nicht bekannt.
DI Josef Ruffer, unbesoldeter Diakon in Maria Enzersdorf und Hinterbrühl

Nicht Gott schafft die Religion, sondern jede Religion schafft sich ihren Gott. Sonst würde es nur eine Religion geben, denn ein wahrer Gott würde wohl nicht mehrere konkurrierende und sich bekämpfende Religionen schaffen!
Dr. Karl Weichselbaumer, 4184 Helfenberg

»Der Papst hat entschieden, zu entscheiden.«

Der Papst hat Mut bewiesen, indem er bei der Tradition blieb. Mutig ist auch der Aufruf an die Bischöfe, Priester in das Amazonasgebiet zu senden. Das ist ein starker Text! Man mag ihn für zu lang und für ausschweifend halten. Aber „der Papst hat entschieden zu entscheiden“. Ich sehe es daher anders als Jan Heiner-Tück und halte dessen Kommentar für einen schwachen Text.
Felix Mayrhofer, 3032 Eichgraben

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