Finanzskandal

Salzburger Ex-Bürgermeister Schaden bekommt Fußfessel

PK SALZBURGS BUeRGERMEISTER SCHADEN
PK SALZBURGS BUeRGERMEISTER SCHADENAPA/NEUMAYR
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Heinz Schaden wurde in einem Untreueverfahren im Salzburger Swap-Prozess zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Der im Salzburger Swap-Prozess verurteilte Ex-Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden (SPÖ), und der verurteilte Ex-Leiter der Landesfinanzabteilung, Eduard Paulus, bekommen die Fußfessel. Die beiden Anträge auf elektronischen Hausarrest habe er heute, Montag, genehmigt, erklärte der Leiter der Justizanstalt Salzburg, Dietmar Knebel.

Das Anlegen der elektronischen Fußfessel wird laut dem Anstaltsleiter in ein bis zwei Wochen erfolgen. Schaden wurde in dem Untreueverfahren zu drei Jahren teilbedingter Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Paulus erhielt zwei Jahre teilbedingte Haft, davon sechs Monate unbedingt. Die Urteile gegen die insgesamt sieben Angeklagten sind seit Oktober 2019 alle rechtskräftig.

Voraussetzungen für elektronischen Hausarrest erfüllt

Der Antrag auf elektronischen Hausarrest des ehemaligen Finanzdirektors der Stadt Salzburg ist bereits Mitte Jänner genehmigt worden. Sowohl er als auch Schaden und Paulus haben die Voraussetzungen für die elektronische Fußfessel erfüllt. Der genaue Termin des Antrittes sei von der Überwachungszentrale in Wien abhängig, erläuterte Knebel.

Nach Absolvierung der Hälfte oder zwei Drittel des Zeitraumes im elektronischen Hausarrest besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer bedingten Entlassung. Darüber muss das Vollzugsgericht entscheiden. Einfluss auf die Entscheidung hat auch der bisherige Vollzugsverlauf.

Über den Antrag auf Haftunfähigkeit von Ex-Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus (SPÖ) wurde laut dem Sprecher des Landesgerichts Salzburg, Peter Egger, noch nicht entschieden. Es wurde ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Der ehemalige Landesfinanzreferent wurde zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt.

Im Swap-Prozess ging es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht.

Die übrigen Beschuldigten wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Die ehemalige Budgetreferatsleiterin der Landesfinanzabteilung, Monika Rathgeber, bekam ein Jahr bedingt, ebenso ihr damaliger Mitarbeiter und auch der damalige Sekretär des Bürgermeisters, der später Magistratsdirektor der Stadt wurde. Er hat diese Funktion mittlerweile zurückgelegt.

(APA)

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