Lieferengpässe

Verordnung kann Arzneimittel-Exporte beschränken

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Die Verordnung des Gesundheitsministeriums, die am 1. April 2020 in Kraft tritt, soll Lieferengpässe für Arzneimittel verhindern.

Das Gesundheitsministerium hat eine Verordnung veröffentlicht, die dazu beitragen soll, Lieferengpässe für Arzneimittel zu verhindern. Damit kann für betroffene Medikamente eine Exportbeschränkung verhängt werden. So soll sogenannten Parallelexporten im Fall des Falles ein Riegel vorgeschoben werden. Die Pharmaindustrie begrüßte am Dienstag diese Maßnahme.

Die Verordnung tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Sie sieht vor, dass der Zulassungsinhaber eine voraussichtliche Nicht-Lieferfähigkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ab zwei Wochen in das öffentlich einsehbare Melderegister des BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) einmeldet. Diese Produkte unterliegen dann, solange sie in diesem Register aufscheinen, einem temporären Exportverbot.

Wichtiger Schritt für Arzneimittelversorgung

Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog zeigte sich erfreut über die heutige Veröffentlichung der Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung im Amtsblatt: "Das ist ein wichtiger Schritt für die Arzneimittelversorgung in Österreich. Die Verordnung ist aus der intensiven Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit dem BASG, den Apothekern und dem Großhandel entstanden. Mit den Daten aus dem Melderegister und dem temporären Exportverbot setzen wir gemeinsam eine wichtige Maßnahme, um Lieferverzögerungen von Arzneimitteln hintan zu halten." Die Folge des temporären Exportverbotes sei nämlich, dass diese Arzneimittel dann nicht mehr im Zuge des Parallelhandels in andere Länder transferiert werden dürfen.

"Mein Dank gilt allen Beteiligten, vor allem dem BASG und dem Gesundheitsministerium. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir hiermit einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz in der Arzneimittelversorgung leisten und sich hoffentlich auch die Situation der Lieferprobleme in Zukunft entspannt", so Herzog.

Engpässe komplexes Problem

Ähnlich äußerte sich auch der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO). Die Maßnahme entspreche einer Forderung des Verbandes. "Unsere Einschätzung der EU-Konformität des Exportverbots bei Medikamentenengpässen hat sich bestätigt. Wir freuen uns, dass unser Vorschlag zur Einschränkung der Parallelexporte nun umgesetzt wird. Durch die Einführung eines umfassenden Vertriebsbeschränkungsregisters und des gezielten Exportverbots erwarten wir einen deutlichen Rückgang bei Lieferengpässen, der schon bald spürbar sein wird", wurde Sylvia Hofinger, Geschäftsführerin des FCIO, in einer Aussendung zitiert.

Die Arzneimittelengpässe sind aber ein komplexes Problem. Hier spielen auch die Pharmapreise und die Verlagerung der Produktion der Wirkstoffe vor allem in asiatische Staaten und an immer weniger Standorte eine Rolle. Nicht alle Marktteilnehmer erwarten eine Lösung der Schwierigkeiten durch Maßnahmen wie Exportverbote.

(APA)

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