400 Euro Strafe muss eine Laienrichterin zahlen, die am 136. Verhandlungstag nicht kam.
Wien. Vor ein paar Wochen platzte in Wien ein Amtsmissbrauchsprozess gegen zwei Polizisten. Der Grund: Kein einziger der sieben geladenen Schöffen war erschienen. Daran erinnerte man sich am Dienstag im Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Von den sechs verbliebenen Schöffen war eine Schöffin nicht gekommen. Sie wurde daraufhin aus dem Verfahren ausgeschieden.
Schöffen sind rechtliche Laien, die bei gewichtigeren Strafsachen an der Rechtsprechung teilnehmen. Zu einem Schöffensenat gehören zwei Laien.
Da die Kooperationsbereitschaft der geladenen Laien (Auswahl nach dem Zufallsprinzip, dann Reihung auf einer Liste) mitunter nicht besonders ausgeprägt ist, werden von den Gerichten zur Sicherheit mehr Leute geladen, als es tatsächlich braucht.
Im Korruptionsprozess rund um den Buwog-Verkauf waren anfänglich nicht weniger als zwölf Schöffen anwesend. Rasch schrumpfte deren Zahl, weil immer wieder ein Schöffe nicht kam. Wer auch nur einmal nicht dabei ist, scheidet automatisch für das gesamte Verfahren aus.
Nach dem anfänglichen Schrumpfen der Zahl der Laienrichter stabilisierte sich ein Grundstock von sechs Personen: fünf Männer, eine Frau. Die Frau war es nun, die am Dienstag nicht kam. Ihre telefonische Entschuldigung war unzureichend. Damit ist sie ausgeschieden. Und muss 400 Euro Ordnungsstrafe zahlen. (m. s./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2020)