ORF-Gesetz

Fernseher ohne TV-Tuner doch nicht GIS-befreit?

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Old television on chest of drawers PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY JPF000055imago/Westend61
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Auf der Informationsseite der GIS stehen unter dem Punkt „Was ist zu melden?“ seit kurzem auch die Monitore der - an sich GIS-befreiten - Anbieter Nogis und Kagis.

Früher war es einfach: Wer einen Fernseher oder ein Radio zuhause hat, muss GIS-Gebühren zahlen. Heute ist die Sachlage deutlich diffiziler. So gilt seit 2015: Ein Laptop oder Computer ist ohne DVBT-Stick kein Rundfunkempfangsgerät. Und ein Fernseher ist ein Monitor, wenn kein TV-Tuner installiert ist. Für zusätzliche Verwirrung sorgte nun die ORF-Tochter GIS selbst. Auf der Webseite wurde der Absatz „Was ist meldepflichtig“ überarbeitet. Plötzlich waren dort in diesem Zusammenhang jene Anbieter genannt, die Geräte anbieten, die von Gesetz wegen GIS-befreit sind. Ein Überblick.

Mit Türkis-Grün steht das Thema der Finanzierung des ORF sowieso wieder auf neuen Beinen. Während die FPÖ stark die Werbetrommel für die Abschaffung der GIS rührte, spricht sich die neue Regierung für einen "unabhängig finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ aus. Dabei betonten die Grünen im Wahlkampf, dass man einer Haushaltsabgabe entsprechend dem deutschen Vorbild positiv gegenüberstehe. Demnach müsste dann jeder bezahlen, unabhängig von der technischen Ausstattung in den eigenen vier Wänden. Bis dahin gilt aber, dass jene Geräte meldepflichtig sind, die eine "Rundfunkempfangseinrichtung" besitzen.

Daran hat sich nichts geändert. Auch nicht durch die kürzlich vorgenommene Änderung auf der Webseite der ORF-Tochter. Dort ist im Zusammenhang von melde- und gebührenpflichtigen Geräten auch von Anbietern Kagis und Nogis die Rede.

"Es geht uns natürlich nicht darum, Verwirrung zu stiften", erklärt GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter im Gespräch mit der "Presse". Es habe sich an den bestehenden Regeln nichts geändert. Deswegen werde die Formulierung in Kürze geändert. Künftig sollen Kunden folgende Informationen auf der GIS-Webseite bezüglich diesen Anbietern finden: „Am Standort darf auch in keiner anderen Geräte-Konstellation etwa unter Verwendung einer Kabel-TV-Anbindung, einer terrestrischen Antenne, eines SAT-Receivers oder sonstiger technischer Schnittstellen (HDMI, SCART, USB, Bluetooth) Rundfunk konsumiert werden. Die GIS benötigt zur Feststellung des Sachverhalts unterschiedliche Nachweise, um über eine allfällige Gebührenbefreiung entscheiden zu können." "Es ging immer um die Gerätekonstellationen", stellt Kräuter nochmals fest.

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