Eine Frau in einem befristeten Arbeitsverhältnis informierte ihren Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft erst, als dieses schon zu Ende war. Das sei rechtzeitig, meinte sie. Ihr Chef war gegenteiliger Ansicht. Vor dem Obersten Gerichtshof fand der Rechtsstreit nun sein Ende.
Wien. Eine Frau hatte mit ihrem Arbeitgeber einen auf zwei Monate befristeten Dienstvertrag abgeschlossen. Der erste davon sollte ein Probemonat sein und der zweite „der weiteren Erprobung“ dienen, so lautete die Vereinbarung der beiden. Zwölf Tage vor Ablauf der Befristung teilte der Arbeitgeber seiner Arbeitnehmerin schriftlich mit, das Arbeitsverhältnis werde nicht verlängert, es werde also mit 31.12.2017 enden.
Erst am 2. Jänner 2018 gab die Frau ihrem ehemaligen Arbeitgeber bekannt, dass sie schwanger sei, und legte eine ärztliche Bestätigung vor, die schon mit 9. November 2017 datiert war.