Missgeschick der Woche

Schaden bei Bauarbeiten: Wer haftet?

Wer haftet, wenn in einer Kleingartenanlage ein von einem Pächter beauftragtes Unternehmen den Kanal beschädigt?
Wer haftet, wenn in einer Kleingartenanlage ein von einem Pächter beauftragtes Unternehmen den Kanal beschädigt?(c) Clemens Fabry
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Die Baufirma lädierte einen Kanal in Kleingartenanlage.

Wer haftet, wenn in einer Kleingartenanlage ein von einem Pächter beauftragtes Unternehmen den Kanal beschädigt? Einen Rechtsstreit darüber hatte kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden.

Eine Pächterin errichtete auf ihrer Parzelle ein Haus mit Keller. Ein Bauunternehmen führte für sie die Aushubarbeiten durch – und beschädigte dabei den Gemeinschaftskanal. Der Kleingartenverein ließ den Kanal reparieren und schickte der Pächterin die Rechnung. Sie müsse für das Fehlverhalten der Baufirma einstehen, argumentierte der Verein.

Die Pächterin sah das anders. Sie habe sich nichts vorzuwerfen – immerhin habe sie ein befugtes Unternehmen beauftragt. Für dessen Fehler sei sie nicht verantwortlich. Die ersten beiden Gerichtsinstanzen gaben ihr recht, nicht jedoch der OGH: Er entschied, dass die Mitglieder des Kleingartenvereins, die ja den Kanal mitbenützen dürfen, vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten haben (1 Ob 202/19s). Sie haften demnach auch für Schäden, die ein von ihnen beauftragter Dritter verschuldet hat. Es entspreche der bisherigen Rechtsprechung, dass ein Bestandnehmer gegenüber dem Bestandgeber dann auch für das Verschulden einer von ihm beauftragten Baufirma einzustehen hat.

Unklar ist aber noch, ob das Unternehmen überhaupt ein Verschulden an dem Schaden trifft. Wenn nicht, ist auch die Pächterin außer Obligo. Das muss nun das Erstgericht klären.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2020)

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