Prozess

„Falter“ gegen ÖVP: Nehammer soll aussagen

Austrian Peoples Party (OeVP) Secretary General Nehammer addresses the media in Vienna
Nehammer bei einer Plakatpräsentation der ÖVP im Nationalratswahlkampf 2019 (Archivbild)(c) REUTERS (Leonhard Foeger)
  • Drucken

Weiter keine Einigung im Rechtsstreit um einen „Falter“-Bericht über ÖVP-Wahlkampffinanzierung. Im Juni soll nun Innenminister Karl Nehammer befragt werden.

Wien. „Da muss man halt ein bisschen kreativ sein: Wenn Sie einen Rechtsfrieden wollen, spenden Sie an ein Kinderheim oder Flüchtlingsheim“, meinte Richterin Christiane Kaiser. Beide Streitparteien, „Falter“ und ÖVP, waren dazu aber am Donnerstag beim ersten Verhandlungstag am Wiener Handelsgericht aber nicht bereit.

Im September 2019 schrieb der „Falter“ über die „Geheime Wahlkampf-Kassa des Sebastian Kurz“ und die „Konten der Liste Kurz“. Aus ihnen ging hervor, dass es (nach 2017 erneut) zur Überschreitung der erlaubten Wahlkampfkosten kommen könnte. Vor allem diese politische Bewertung stört die ÖVP, während der „Falter“ sie für legitim erachtet. Die Anwälte beider Seiten forderten am Donnerstag vor Gericht Ehrenerklärungen vom jeweils anderen ein. Am 22. Juni wird weiter verhandelt und als Zeuge Ex-ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer (nun Innenminister) vernommen. 

Der Artikel war - für die ÖVP unangenehm - ins Wahlkampffinale 2019 gefallen. Die Partei konterte damals: Die Unterlagen, die dem „Falter“ nach dessen Angaben „aus dem Innersten der ÖVP“ zugespielt worden seien, würden in Wirklichkeit aus einem Hackerangriff auf die Parteizentrale stammen. Auch sprach die Partei von fehlerhafter Berichterstattung. Und von der Möglichkeit, dass das die Wochenzeitung verfälschten Unterlagen aufgesessen sei. Fazit: Eine Unterlassungsklage, verbunden mit einer Aufforderung zum Widerruf, wurde auf den Weg geschickt.

Der „Falter“ solle demnach nicht mehr behaupten dürfen, dass die ÖVP 2019 bewusst die Überschreitung der Wahlkampfkosten-Obergrenze von sieben Millionen Euro plane, dass die Partei die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täusche und dass sie die Überschreitung der Wahlkampfkosten-Obergrenze vor dem Rechnungshof verbergen wolle.

Im Vorfeld hatte es bis zuletzt keine Vergleichsgespräche gegeben, wie „Falter“-Anwalt Alfred Noll (er war Abgeordneter der von Peter Pilz gegründeten Liste „Jetzt“) erklärt hatte. Noll erklärte zuletzt, die von dem Medium vorgenommenen Wertungen seien zulässig gewesen. Und in seiner aktuellen Printausgabe schrieb der Falter, man habe damals „nach sorgfältiger Prüfung auf Basis von Originaldateien der Volkspartei korrekt berichtet“.

Zur Erinnerung: Im Jänner verhängte der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt über die ÖVP eine Geldbuße in Höhe von 800.000 Euro wegen der Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017. Für den Wahlkampf 2019 sei die Kostenobergrenze eingehalten worden, erklärte die Partei. (m. s./red.)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.