Verfassungsgerichtshof

VfGH entscheidet im März über Karfreitag, Religionsbezeichnung und Ibiza-U-Ausschuss

VFGH ?SICHERHEITSPAKET?: VERFASSUNGSRICHTER
VFGH ?SICHERHEITSPAKET?: VERFASSUNGSRICHTERAPA/HANS PUNZ
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Das Höchstgericht hat in der März-Session, die bis 14. März dauert, einige wichtige politische Themen zu behandeln.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) startet am Montag in seine März-Session. Erstmals unter dem Vorsitz von Christoph Grabenwarter als VfGH-Präsident ist die Entscheidung über den Untersuchungsgegenstand des Ibiza-U-Ausschusses das zentrale Thema. Auf der Tagesordnung steht aber auch die Abschaffung des Karfreitag-Feiertags für Protestanten und Altkatholiken. Die Session dauert bis 14. März.

Der U-Ausschuss "betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss)" war von SPÖ und Neos auf den Weg gebracht worden. Allerdings hatten ÖVP und Grüne mit ihrer Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss den Untersuchungsgegenstand ordentlich zusammengestrichen, da sie der Meinung waren, dass der vorgelegte Text zu unbestimmt sei.

Rot und Pink fechten dies beim VfGH an. Sie machen unter anderem geltend, der Geschäftsordnungsausschuss habe seine gesetzlichen Zuständigkeiten überschritten; es handle sich bei dem von ihnen im Verlangen formulierten Untersuchungsgegenstand um einen "bestimmten abgeschlossenen Vorgang" im Sinne der Verfassung, und der Untersuchungsgegenstand werde gegen den Willen der Minderheit abgeändert.

Beschwerde über Islam-Ausweisung in Zeugnissen

Die Abschaffung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholiken und der Methodisten ist das zweite große Thema der Session. Beschlossen worden war dies unter Türkis-Blau, nachdem der Europäische Gerichtshof eine unzulässige Diskriminierung anderer Arbeitnehmer geortet hatte. In der Abschaffung (als Ersatz gibt es nun für alle einen "persönlichen Feiertag", für den aber ein Urlaubstag konsumiert werden muss, Anm.) sehen die betroffenen Religionsgemeinschaften eine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes.

Aufgrund einer Beschwerde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) befasst sich der VfGH zudem mit der Religionsbezeichnung in Schulzeugnissen. Für IGGÖ-Angehörige ist vom Bildungsministerium nämlich seit dem Vorjahr die Kurzbezeichnung "islam (IGGÖ)" vorgesehen (im Semesterzeugnis 2019 war sogar nur "IGGÖ" verwendet worden, Anm.), während bei Schiiten der Zusatz "SCHIA" und bei Aleviten die Bezeichnung "ALEVI" verwendet wird. Die IGGÖ und eine Schülerin, die sich "ohne Einschränkung" zum Islam bekennt, sind damit nicht einverstanden. Sie behaupten, dass diese Regelungen sowohl gegen das Islamgesetz 2015 als auch gegen die Religionsfreiheit verstoßen.

Ludescher Rauch-Volksabstimmung ebenfalls Thema

Ein Fall für die Verfassungsrichter wird auch die Volksabstimmung in der Vorarlberger Gemeinde Ludesch, in der die Freigabe von Flächen unter anderem für die Firma Rauch abgelehnt wurde. Mehrere Stimmberechtigte sahen hier den Wirkungsbereich der Gemeinde überschritten. Sie kritisierten zudem, dass die zugrunde gelegte Frage verwirrend gewesen sei.

Ebenfalls aus Vorarlberg, nämlich vom dortigen Landesverwaltungsgericht, kommt eine weitere Causa. Dabei geht es um einen Passus des Fremdenpolizeigesetzes, der bei einer nicht befolgten Ausreiseverpflichtung mindestens 5000 Euro Verwaltungsstrafe vorsieht. Das Gericht sieht hier kein angemessenes Verhältnis zur Schwere des Gesetzesverstoßes und hat den VfGH angerufen.

Weiter verhandelt wird zudem der Fall eines ehemaligen Opec-Mitarbeiters. Dieser hatte (wegen der Immunität der Opec, Anm.) vergeblich gegen seine Kündigung geklagt und macht einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Zugang zu einem Gericht geltend.

(APA)

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