Rechnungshof

Häftlingszahlen seit 2015 gestiegen

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Die Haftverbüßung von ausländischen Straftätern in ihren Herkunftsländern sowie der Ausbau des Hausarrests sollen die überfüllten Gefängnisse entlasten.

Wien. Trotz der Organisationsreform von 2015 (Schaffung einer eigenen Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium) sieht der Rechnungshof im Strafvollzug erheblichen Verbesserungsbedarf. Vor allem die Entwicklung der Häftlingszahlen geben Anlass zur Sorge. Ein Ausweg könnte die Ausweitung des elektronischen Hausarrests (also die Verwendung von Fußfesseln) sein.

Laut aktuellem Rechnungshofbericht sind die Gefängnisse an ihren Belastungsgrenzen angelangt. So betrug die Auslastung der – chronisch überfüllten – Justizanstalt Wien Josefstadt 2018 sogar 117 Prozent. Dies führt dazu, dass für etliche Häftlinge keine Beschäftigungsmöglichkeit da ist. Den Betroffenen fehlt damit eine Tagesstruktur. Dies wiederum schürt Spannungen hinter Gittern. Statistisch gesehen lag das Ausmaß der Beschäftigung der Strafhäftlinge 2018 bei durchschnittlich 2,59 Stunden pro Tag. Fast die Hälfte der prinzipiell zur Arbeit verpflichteten Insassen konnte überhaupt nicht beschäftigt werden.

Zur Senkung der Haftzahlen empfiehlt der Rechnungshof einen verstärkten Einsatz des elektronisch überwachten Hausarrests sowie die Überstellung von ausländischen Häftlingen in ihre Herkunftsländer, wo sie ihre Strafen verbüßen sollen. Entsprechende Überlegungen sind von der früheren türkis-blauen Regierung angestellt worden. Unter Justizministerin Alma Zadić (Grüne) werden diese weiterverfolgt. Das Projekt „Haft in der Heimat“ ist sogar schon vor zwei Jahrzehnten, während der schwarz-blauen Schüssel-Regierung, forciert worden. Nun ist es erneut im Regierungsprogramm zu finden.

Fehlende Qualitätssicherung

Auch die Ausweitung der Fußfessel-Regelung soll tatsächlich kommen. Eine Beschlussfassung könnte laut Justizministerium vermutlich noch heuer möglich sein.

Der Rechnungshof kritisiert, dass es im Straf- und Maßnahmenvollzug an der Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Weiterentwicklung fehle. Eine systematische Qualitätssicherung, effektive Aufsicht und Kontrolle habe die Generaldirektion noch nicht bzw. nur zum Teil erreicht. Weder das Justizressort noch die Generaldirektion würden über eine schriftliche, die Vorgaben des Vollzugsgesetzes konkretisierende Strategie verfügen. (m. s./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2020)

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