Schadenersatz

Hunden vor Supermärkten muss man ausweichen

(c) Getty Images (Thomas Leth-Olsen)
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Eine Frau stürzte nach dem Verlassen eines Geschäfts, weil sie ein dort angeleinter Hund anfiel. Die Frau hätte aber mehr Abstand halten müssen, sagen die Höchstrichter.

Wien. „Ich muss leider draußen bleiben“, heißt es gern auf den mit Hundebildern versehenen Schildern vor Supermärkten. Da Hunde aber eher schlecht lesen und noch schwerer geklagt werden können, trifft die juristische Verantwortung für das Tier den Halter. Doch wie ist der Fall gelagert, wenn ein Hund zwar vor dem Supermarkt wartet, aber er den Spielraum in seiner Leine nutzt, um eine Passantin anzufallen? Diese Frage musste nun der Oberste Gerichtshof in einem aktuellen Fall klären.

Im Mittelpunkt des Streits stand ein Jack Russel Terrier. Das Tier war an Menschen gewöhnt und bisher nicht auffällig gewesen. Die Halterin des Hundes ging an einem Augusttag des Jahres 2017 in Wien einkaufen. Neben der Eingangstüre gab es aber keinen Ring, an dem man den Vierbeiner hätte anbinden können. Das Frauchen befestigte das Tier deswegen an einem Poller, der vor dem Supermarkt stand. Dahinter waren Parkplätze.

Ebendort zu ihrem Auto wollte eine andere Frau, als sie mit ihren Einkäufen das Geschäft verließ. Dass am Weg dorthin ein Hund wartete, nahm sie nicht wahr. Das Tier hatte zwar einen Maulkorb auf, doch die etwa einen Meter lange Leine ermöglichte dem Hund gewisse Freiräume. Und die Frau, die da gerade vorbeikam, war offenbar nicht ganz nach dem Geschmack des Hundes.

Gerade als sie an ihm vorbeiging, bellte das Tier und sprang am Bein der Frau hoch. Allerdings stieß das zum Unglückszeitpunkt sieben Jahre alte und sechs Kilo schwere Tier die Frau nicht um. Diese schreckte sich aber, ging in der Situation einen Schritt zurück, stolperte und kam zu Sturz.

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