Virus

EU-Team reist nach Italien

Experten des Europäischen Zentrums für Kontrolle von Krankheiten und der WHO sollen Lage vor Ort prüfen.

Brüssel. Die Häufung der Krankheitsfälle in Italien hat die Europäische Union auf den Plan gerufen. Am heutigen Dienstag reist ein Expertenteam der Weltgesundheitsorganisation WHO und des in Stockholm beheimateten Europäischen Zentrums für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) nach Italien, um sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen. Im Auftrag der EU-Kommission soll ECDC die Notfallpläne aller 27 Unionsmitglieder überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge liefern.

Als erste Maßnahme wird die Brüsseler Behörde insgesamt 232 Mio. Euro lockermachen. 114 Mio. werden an die WHO überwiesen, weitere 100 Mio. sind für medizinische Forschung und Diagnostik vorgesehen, mit dem Restbetrag sollen die Bekämpfung des Covid-19-Virus in Afrika und die Repatriierung von erkrankten EU-Bürgern aus China unterstützt werden.

Apropos Volksrepublik: Mitarbeiter der Kommission, die aus Festlandchina, Hongkong und Macao nach Brüssel zurückkehren, sollen vorsichtshalber 14 Tage lang von zu Hause aus arbeiten dürfen.

Das Auftauchen des Coronavirus in Italien hat (vorerst) keine Auswirkungen auf die europäische Reisefreiheit. Die italienische Regierung hielt am Montag eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen für nicht umsetzbar. Als Mitglied der Schengen-Zone ist Italien im Normalfall dazu verpflichtet, von Grenzkontrollen bei der Ein- und Ausreise in ein anderes Schengen-Land abzusehen.

Befristete Kontrollen erlaubt

Der Schengener Grenzkodex erlaubt allerdings das Abweichen von dieser Norm: Im Artikel 25 des Gesetzestexts wird festgehalten, dass ein Mitgliedstaat bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit Kontrollen für die Dauer von maximal 30 Tagen bzw. „für die vorhersehbare Dauer der ernsthaften Bedrohung“ einführen darf. Ob an den Grenzen kontrolliert wird, liegt im Ermessen der Schengen-Mitglieder – sie müssen lediglich die Brüsseler Behörde und die anderen Mitgliedstaaten von der Maßnahme in Kenntnis setzen. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2020)

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