Mit Federn, Haut und Haar

Ein Rechtsstaat, der seine Natur mit Füßen tritt

STEINADLER IN DEN HOHEN TAUERN IN SALZBURG
STEINADLER IN DEN HOHEN TAUERN IN SALZBURGAPA
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Die Vermarktung von Käse und Filzpantoffeln ist gut und schön, aber ohne umfassenden Artenschutz und zugehörige Forschung bleibt ein Nationalpark Etikettenschwindel.

Kein Witz, auch wenn morgen Faschingsdienstag ist: Eben schlossen Politiker, Jägerschaft und Grundbesitzer ein „Jagdübereinkommen“, wonach im Kärntner Teil des Nationalparks Hohe Tauern „Raubwild“ (so der O-Ton) künftig „nicht mehr willkommen“ sei. Damit werden Bär und Wolf, aber auch Luchs, Goldschakal und Fischotter im Nationalpark Hohe Tauern namentlich von den Erhaltungs- und Wiederansiedlungsmaßnahmen ausgenommen! Auch die Forschung an diesen bösen Tieren soll nicht mehr unterstützt werden. Und das alles in einem „Nationalpark“!

Unfassbar! Was soll man zu diesem neuerlichen Skandal aus dem Land der Hypo Alpe Adria sagen? Hoffnungsloses Kärnten? Gesetzesbruch ganz öffentlich zu verkünden ist schon eine Chuzpe der Sonderklasse; denn Gesetze und Richtlinien werden mit diesem Übereinkommen gleich in Serie gebrochen. Das machte bereits die IUCN (World Commission on Parks and Protected Areas) hellhörig, denn nun entspricht der Nationalpark Hohe Tauern sicherlich nicht mehr ihren Kriterien. Was bleibt, ist ein hohler touristischer Marketingbegriff. Will man das wirklich?

Das neue Jagdübereinkommen widerspricht klar dem Nationalparkgesetz, wonach „. . . die für solche Gebiete charakteristische Tier- und Pflanzenwelt . . . bewahrt werden . . .“ (§2b). In diesem Gesetz ist auch noch die Wissenschaft verankert, dass im Park „. . . Menschen auch in aller Zukunft ein eindrucksvolles Naturerlebnis . . .“ ermöglicht wird (tierfrei?) und dass Landesübereinkommen dieses Gesetz nicht aushebeln können. Nicht zuletzt verstößt dieses seltsame Übereinkommen auch eklatant gegen die für Österreich gültige EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die eine jagdliche Bewirtschaftung der erwähnten Beutegreifer erst dann erlaubt, wenn ein „günstiger Erhaltungszustand“ erreicht wurde.

Dieses „Raubwildübereinkommen“ entlarvt gnadenlos: Tatsächlich geht es in den heimischen Nationalparks am allerwenigsten um Tiere und Natur, sondern um einen möglichst gewinnbringenden Touristenrummelplatz. Astreines österreichisches Schlawinertum eben! Die Vermarktung von Käse und Filzpantoffeln ist gut und schön, aber ohne Wolf, Bär, Schakal, Luchs und Otter, ohne umfassenden Artenschutz und die zugehörige Forschung bleibt ein Nationalpark Etikettenschwindel. Aus dem Wording des Übereinkommens lernt man zudem, wer in diesem Park das Sagen hat. Die ökologisch wertvollen Beutegreifer werden als „Räuber“ bezeichnet, und als „Wild“, womit die Jägerschaft patzig ihr Verfügungsmonopol markiert. Höchste Zeit, sich zu wehren!

Unklar bleibt, ob das zuständige Ministerium involviert, Ministerin Leonore Gewessler informiert war. In ihrer Naturschutzabteilung ziehen Proponentinnen aus dem Kreis der Elisabeth Köstinger die Fäden. Will man die neue Grüne am Nasenring vorführen? Höchste Zeit, dass man in Österreich endlich ernsthaft Artenschutz betreibt. Das Mindeste ist, dass man die Unterzeichner solch irrsinniger, illegaler Übereinkommen in die Schranken weist. Darf man in Österreich offen und offiziell Gesetzesbruch ankündigen? Ich hoffe nicht! Daher fordere nicht nur ich die zuständige Staatsanwaltschaft auf zu ermitteln. Und den entsprechenden NGOs sollte klar geworden sein, dass ihr Kuschelkurs mit der Jägerschaft nichts bringt. Sie müssen im Interesse von Bär & Co. endlich klagen!

Kurt Kotrschal, Verhaltensbiologe i.R. Uni Wien, Wolf Science Center Vet-Med-Uni Wien, Sprecher der AG Wildtiere/Forum Wissenschaft & Umwelt.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2020)

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