Kritik am Arbeitgeber

Wie viel Meinung einem Mitarbeiter zusteht

Der Arbeitgeber darf vieles vorgeben, das eigene Privatleben nicht. Zumindest solange dieses nicht negativ abfärbt.
Der Arbeitgeber darf vieles vorgeben, das eigene Privatleben nicht. Zumindest solange dieses nicht negativ abfärbt.(c) MGO
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Private Vorlieben, politische Einstellung, Kritik am Chef: Das Recht auf eigene Meinung wird nicht an der Stempeluhr abgegeben, sondern gilt auch für Mitarbeiter. Oder etwa nicht?

Wer Work-Life-Blending als Lebenskonzept ablehnt, bei dem sollte folgende Aussage grundsätzlich auf Zustimmung stoßen: Die Autorität des Arbeitgebers hört im Normalfall dort auf, wo die eigene Freizeit und das Privatleben beginnt. Das trifft umso mehr auf persönliche Einstellungen zu Politik, Religion und Weltgeschehen zu, die der Chef nicht zu bewerten hat.

Das Recht auf eine Meinung beschränkt sich aber nicht nur auf das Private. Auch am Arbeitsplatz ist jedem Mitarbeiter grundsätzlich erlaubt, frei zu äußern, was er oder sie denkt. Denn Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das einem nicht an der Stempeluhr abgenommen wird. Insofern muss Kritik sowohl am Chef als auch an Kollegen zumutbar sein – zumindest solange die interne Kritik den Betroffenen eine Chance bietet, darauf zu reagieren.

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