Der Coronavirus hat Österreich erreicht und damit auch heimische Betriebe und ihre Arbeitnehmer. „Die Presse“ liefert die wichtigsten Antworten auf die Frage, worauf betroffene Unternehmen nun achten müssen.
Schon seit vergangener Woche halten norditalienische Unternehmen ihre Mitarbeiter dazu an, von zu Hause aus zu arbeiten, geschäftliche Auslandsreisen wurden untersagt, die Aktienkurse gehen international indes auf Talfahrt. Am Dienstag wurden nun auch die ersten beiden Corona-Fälle in Österreich bestätigt, ein junges Paar soll betroffen sein. Für heimische Betriebe und ihre Mitarbeiter stellen sich nun zahlreiche Fragen. „Die Presse“ hat mit Arbeitsrechtsexpertin Silvia Hruska-Frank von der Arbeiterkammer Wien über die wichtigsten gesprochen.
1. Darf ich aus Angst vor dem Virus zu Hause bleiben?
Nein. Abwesenheiten vom Arbeitsplatz, darunter fällt auch Home Office, müssen zwischen Arbeitnehmer und -geber stets vereinbart werden. „Da hätten wir in der Grippezeit von Jänner bis Februar sonst auch ein Problem“, sagt Hruska-Frank. Anders sei die Situation etwa bei Schwangerschaften oder chronischen Vorerkrankungen. In diesen Fällen „muss das mit dem praktischen Arzt besprochen und abgeschätzt werden, ob es eine besondere Begründung“ gebe, nicht zur Arbeit zu erscheinen. Ohne konkreten Anlassfall, infolge dessen die Gesundheitsbehörden Quarantäne über ein Unternehmen und seine Mitarbeiter verhängen, sei das eigenmächtige Fernbleiben nicht erlaubt.