Deutsches Urteil

Sterbehilfe: Österreichs Rechtslage deutlich restriktiver

Der VfGH wird frühestens in der Juni-Session über die Anträge entscheiden.
Der VfGH wird frühestens in der Juni-Session über die Anträge entscheiden. (c) Clemens Fabry
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Das deutsche Urteil bedeutet Rückenwind für insgesamt vier Personen, die in Österreich vor dem VfGH für liberalere Gesetze kämpfen. Eine Entscheidung könnte im Juni fallen.

Wien. Während ein deutsches Urteil die geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt, ist die österreichische Rechtslage noch deutlich restriktiver. Hierzulande ist es bereits mit Strafe bedroht, wenn man einem zum Abschied gewillten Freund eine Pistole schenkt – oder ihm auch nur beim Kauf eines Zugtickets hilft, damit er zur Sterbehilfe in ein liberaleres Land wie etwa die Schweiz fahren kann. Doch das deutsche Urteil könnte Rückenwind für eine beim heimischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) anhängige Beschwerde bedeuten.

Zwar ist das österreichische Höchstgericht in keinster Weise an die Erwägungen der deutschen Kollegen gebunden. Aber Wolfram Proksch, der als Anwalt die Beschwerde beim VfGH einbrachte, sieht durchaus Parallelen. So habe das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Menschenwürde hervorgehoben. Und auch der VfGH beziehe sich in seinen Erkenntnissen oft auf diese, wie Proksch im Gespräch mit der „Presse“ betont. Dazu komme, dass die Grundrechte in Österreich und Deutschland ähnlich ausgestaltet seien. In beiden Ländern gelten die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta.

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