Causa Craft Beer

Prozess gegen Sigrid Maurer wird am 27. März fortgesetzt

Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer
Grünen-Klubobfrau Sigrid MaurerAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die Klubobfrau der Grünen muss neuerlich im Wiener Straflandesgericht erscheinen und sich wegen übler Nachrede verantworten. Ihre Immunität schützt sie nicht.

Die Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer, muss neuerlich im Wiener Landesgericht für Strafsachen erscheinen: Wie der „Kurier“ am Donnerstag berichtet, soll die Verhandlung am 27. März wiederaufgenommen werden. Grund ist die Causa Craft Beer, in der sich Maurer als Angeklagte wegen übler Nachrede verantworten muss.

Der erste Verhandlungstag hatte im vergangenen September stattgefunden, wurde dann aber vertagt, da Maurer als Abgeordnete wieder in den Nationalrat einzog - und damit Immunität genießt. Dem „Kurier“ zufolge ist diese aber kein Grund, den Prozess völlig abzuschreiben: „Die angeklagte Handlung hat keine Verbindung zum politischen Agieren von Frau Maurer. Es bedarf daher keiner Auslieferung“, wird Gerichtssprecherin Christina Salzborn in dem bericht zitiert. Die Verhandlung ist für drei Stunden anberaumt, dann will Richter Hartwig Handsur ein Urteil fällen.

Worum geht es konkret? Maurer veröffentlichte am 30. Mai 2018 via Twitter eine private Facebook-Nachricht, die sie tags zuvor vom Account des Bierwirten bekommen hatte. Sie habe diese Nachricht "nicht so stehen lassen" wollen, rechtfertigte sich Maurer dazu vor Gericht. Der Inhalt war grob obszön, außerdem sei sie wenige Stunden vor Erhalt der Nachricht an dem Lokal vorbeigegangen und von dem draußen stehenden Betreiber und zwei anderen Männern "blöd angeredet" worden. Ähnliches sei in der Vergangenheit öfters passiert, sie habe am Weg zur Arbeit täglich das Lokal passiert. "Es ist dort so, dass man angestarrt wird als Frau, angepöbelt wird", berichtete Maurer. Weil sie keine rechtliche Möglichkeit sah, gegen die obszönen Anzüglichkeiten vorzugehen, habe sie diese publik gemacht.

Der Rechtsvertreter des Lokalbetreibers warf Maurer vor, diese habe den Mann "öffentlich angeprangert" und ihm "grob unehrenhaftes Verhalten" vorgeworfen. Für den Gastronomen habe das gravierende Folgen gehabt: "Verwandte sind abgesprungen, Kunden ausgeblieben, es hat Angriffe von erbosten Bürgern auf sein Geschäft gegeben“, führte er im September aus. Dabei habe der Wirt die gegenständliche Nachricht gar nicht geschrieben, verwies Anwalt Hollaender auf "Sachbeweise, dass er im Zeitpunkt der Versendung gar nicht am Computer im Lokal war", sondern ein Telefonat geführt habe.

Im ersten Rechtsgang war Maurer im Oktober 2018 vom Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede zu einer Strafe von 3000 Euro verurteilt worden. Weitere 4000 Euro für die "erlittene Unbill" sollten an den Kläger gehen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob diese Entscheidung jedoch auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.

>>> Bericht im „Kurier“ 

(Red.)

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