Bundeswohnungen

Warum die CA Immo die Republik klagt

(c) REUTERS (Heinz-Peter Bader)
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Die CA Immo sah sich als Bestbieter. In der ersten Bieterrunde lag sie noch vorn.

Wien. Die CA Immo hat eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten eingebracht. Es geht um den Verkauf der Bundeswohnungen im Jahr 2004. Am Freitag haben die Anwälte der CA Immo die Klage nun näher erläutert.

Die zivilrechtlichen Ansprüche des Immobilienunternehmens seien unabhängig vom Ausgang des laufenden Strafprozesses zur Buwog-Causa. Erkenntnisse aus dem Strafverfahren hätten zur Zivilklage geführt.

Konkret wurde am Donnerstag eine Schadenersatzklage auf eine Million Euro beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht. Der Gesamtschaden für die börsenotierte CA Immo, weil sie das attraktive Wohnungsportfolio nicht erhalten habe, beträgt laut Anwälten 1,9 Milliarden Euro. Geklagt wurden die Republik Österreich und das Land Kärnten.

Das laufende Buwog-Strafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und andere lasse den begründeten Schluss zu, dass Amtsträger der Republik und von Kärnten den Privatisierungsprozess unrechtmäßig beeinflusst hätten, und zwar zum Nachteil der CA Immo, erläuterte Anwalt Johannes Lehner. Er meint, die CA Immo hätte damals den Zuschlag für die rund 60.000 Bundeswohnungen (Buwog u. a.) als Bestbieter erhalten müssen – und nicht das Österreich-Konsortium aus Immofinanz, RLB OÖ und anderen Unternehmen.

In der ersten Bieterrunde im Juni 2004 war die CA Immo klar vorn gelegen, erst in der kurzfristig angesetzten zweiten Bieterrunde lag sie mit dem Gebot von 960 Mio. Euro knapp hinter dem Konsortium. Dass von der Immofinanz eine Provision von fast zehn Mio. Euro für Informationen zum Bieterverfahren gezahlt wurde, ist unbestritten.

„Vertrauensbruch“

Das Land Kärnten, das beim Verkauf der Bundeswohnungsgesellschaften ein Vorkaufsrecht für die Villacher Eisenbahnerwohnungen hatte, sei deswegen mitbeklagt, weil es nach Erkenntnissen aus dem Strafverfahren auf der Hand liege, dass auch Amtsträger Kärntens einen „Vertrauensbruch“ zu verantworten hätten, so die Anwälte Johannes Lehner und Lukas Aigner. Damit beziehen sich die Anwälte etwa auf die Aussagen von Meischberger, der im Prozess angibt, er habe vertrauliche Informationen aus dem Bieterverfahren vom damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) erhalten.

Im laufenden Strafprozess ist die CA Immo Privatbeteiligte, ihre eventuellen Ansprüche richten sich gegen die dort Angeklagten. Auch ein allfälliger Freispruch aller Angeklagten im Strafprozess würde nichts an den zivilrechtlichen Ansprüchen der CA Immo gegenüber der Republik und dem Land Kärnten ändern, unterstreichen die Anwälte.
Eine allfällige Verurteilung wegen Untreue und Geschenkannahme im Strafprozess würde dem Schadenersatzanspruch wohl faktisch einen zusätzlichen Auftrieb bringen, obwohl es formal keine Bindungswirkung für das Zivilgericht gebe. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Schadenersatzklage habe man nun eingebracht, weil man sehr gute Chancen vor dem Zivilgericht sehe und es bisher keine Gesprächsbereitschaft seitens der Republik Österreich gegeben habe. Die CA Immo sei aber immer „offen für Gespräche“, sagte Lehner.

Ausweitung der Klage möglich

Mit der Teilklage auf eine Million Euro – bei einem vom Immobilienunternehmen errechneten Gesamtschaden von 1,9 Milliarden Euro – wolle man zunächst kostenökonomisch vorgehen und Steuergelder sparen helfen, hieß es. Denn, je höher der Streitwert, desto höher auch die Prozesskosten. Die Klage könne aber später auf einen höheren Betrag ausgeweitet werden. Das Gesprächsangebot der CA Immo richte sich an „Entscheidungsträger“. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.02.2020)

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