Kommentar

Sterbehilfe? Hilfe!

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Die deutschen Höchstrichter haben soeben entschieden, die in Österreich könnten schon in Kürze folgen. Das Recht auf Leben steht in Gefahr, unterhöhlt zu werden.

Der Fasching ist vorbei. Das ist nicht salopp gemeint. Mit Dringlichkeit sind zuletzt zwei Großthemen in Österreich angekommen, die Ernsthaftigkeit erfordern: Das Coronavirus und die Entscheidung des deutschen Höchstgerichts zur sogenannten Sterbehilfe.

Wenn es eines Beweises bedurft hätte, zeigt die Corona-Epidemie, wie verwundbar noch so entwickelte Gesellschaften sind, die sich für unverwundbar halten. Menschen sind vielfach verletzbare, fragile Wesen unter fragilen Lebensbedingungen, die nicht alle (sofort) beeinflussbar sind. Die gute Nachricht: Forscherdrang, Erfindungsreichtum, Erkenntnishunger, Fantasie und der unbedingte Wille zum Leben sind stark. Stärker als manche Bedrohungen.

Wenn der Wille zum Leben fehlt

Der Wille zum Leben – was aber, wenn der bei einzelnen fehlt? Wenn der Wille, zu sterben überwiegt? In Österreich sind Tötung auf Verlangen (was unter „aktiver direkter Sterbehilfe“ firmiert) sowie die Mitwirkung am Suizid verboten und unter Strafe gestellt. Aber: Wie lange noch? Fällt diese zumindest bis vor kurzem noch von allen Parlamentsparteien befürwortete Schranke? In Deutschland wurde soeben das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Österreichs Höchstrichter müssen in Kürze – der zeitliche Zusammenhang ist zufällig – entscheiden, ob die Rechtslage der Verfassung entspricht.

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