Unfall

Motocross-Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkannt

Ob ein Motocrossfahrer als Dienstnehmer gilt, hängt davon ab, wie stark er in den Betrieb seines Sponsors eingebunden ist.
Ob ein Motocrossfahrer als Dienstnehmer gilt, hängt davon ab, wie stark er in den Betrieb seines Sponsors eingebunden ist.(c) Feature: GEPA-Pictures/Markus Oberlaender
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Das Höchstgericht verneint die Dienstnehmerstellung von Hannes Kinigadner bei einem Unfall, der zu einer Lähmung führte.

Wien. Es sind vermeintliche Kleinigkeiten, die über den Unfallversicherungsschutz von Sportlern entscheiden können – und eine schwer vorhersehbare Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs. Das zeigt eine Entscheidung des VwGH, die jetzt zu einem viele Jahre zurückliegenden folgenschweren Unfall des früheren Motocrossfahrers Hannes Kinigadner ergangen ist. Der Fall erinnert an jenen des Nachwuchsskispringers Lukas Müller, der sich ebenfalls beim Sport schwer an der Wirbelsäule verletzt hat. Bloß dass Müllers Sturz als besser geschützter Arbeitsunfall anerkannt worden ist, jener Kinigadners jedoch als Freizeitunfall gilt.

Das Unglück ereignete sich am 26. Juli 2003, als Kinigadner noch nicht einmal zwanzig war. Bei einem Benefizrennen für ein Behindertenheim stürzt der talentierte Sportler. Seither ist er vom fünften Halswirbel abwärts gelähmt.

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