A1 Xplore TV

GIS: Neues TV-Angebot von A1 "in jedem Fall" gebührenpflichtig

(C) A1
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A1 sieht das neue TV-Angebot als gebührenpflichtig. Einer Einschätzung, die auch GIS-Chef Harald Kräuter teilt. Mitbewerber Drei sieht das mit einem ähnlichen Produkt anders.

"Aus A1 TV wird A1 Xplore TV", ließ der heimische Mobilfunkanbieter per Presseaussendung Anfang der Woche wissen. Dabei konnte das Unternehmen nicht erahnen, welche Verwirrungen um das neue TV-Produkt entstehen würden. Denn nur wenige Tage später sah man sich gezwungen, eine Klarstellung zu veröffentlichen: "A1 Xplore TV wird mittels Zugangsbeschränkungen geschützt übertragen und sind daher nicht im offenen Internet abrufbar. Daher sind für A1 Xplore TV in jedem Fall – auch bei der Nutzung über Computer und Tablets etc. - GIS Gebühren zu bezahlen." Eine andere Ansicht vertritt Mitbewerber Drei (Hutchison). Magenta hingegen gibt die Verantwortung an die GIS weiter.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass jene Geräte, die nicht über ein TV-Modul verfügen (Smartphone, Tablet, NoGIS und KaGIS-Geräte) sind weiterhin von der GIS befreit. Auch wenn darüber die TVthek, das Online-Angebot von ORF, gestreamt wird. Dieses wird nämlich nicht verschlüsselt direkt vom ORF angeboten.

Worin liegt der Unterschied?

A1 argumentiert, dass es sich bei A1 Xplore TV um eine sogenannte Kabelweiterleitung handelt. Das Signal, das A1 von den TV-Stationen bekommt, wird weitergeleitet. Es ist verschlüsselt und nur mit Zugangsdaten erreichbar. Deswegen, so A1, sei auch das Abspielgerät irrelevant. Die Kabelweiterleitung ist das entscheidende Argument für den Anbieter.

Drei (Hutchison) vertritt gegenüber der Futurezone die Ansicht, dass das Endgerät entscheidend sei. Verfügt dieses nicht über die notwendigen technischen Komponenten, sei keine GIS-Gebühr fällig. Magenta hingegen empfiehlt, Rücksprache mit der ORF-Tochter zu halten.

Was sagt die GIS?

Konkret zu diesem Fall hat die GIS nichts auf der Informationsseite zur Meldepflicht veröffentlicht. Dort heißt es nur: "Wenn Sie eine Rundfunkempfangs­einrichtung besitzen, also ein Gerät, das Rundfunktechnologien verwendet, dann müssen Sie das melden." Das bedeutet, dass Konstellationen unter Verwendung einer Kabel-TV-Anbindung meldepflichtig sind.

„Auskünfte darüber, welche Unternehmen als Kabel-Rundfunkprovider gelten, kann man bei der RTR bekommen. A1 fällt da z.B. darunter und kommuniziert das auch selber so“, erklärt GIS-Chef Harald Kräuter gegenüber der „Presse". Auch Drei wird dort gelistet und sei dieser Auffassung nach ebenfalls nicht von der GIS befreit. Auf Nachfrage heißt es von Kräuter dazu: „Bei den von der RTR gelisteten Kabel-Betreibern ist die Angelegenheit für uns eindeutig."

Was ist zu tun?

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehtl sich Rücksprache mit der GIS zu halten. Kräuter dazu weiter: "Natürlich wird man sich in manchen Fällen ansehen müssen, ob Kabel-TV im Sinne der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt.“ Und fügt hinzu: „Langer Rede kurzer Sinn: Man muss sich das immer im Einzelfall ansehen (was die GIS auch tut), vereinfachende Aussagen sind in dieser komplexen Materie nicht möglich, bzw. oft irreführend."

Der Weg zur Haushaltsabgabe

Die GIS wird sich in den kommenden Jahren mit der Konkretisierung der Gebührenpflicht beschäftigen müssen, da der Begriff "Rundfunkempfang" mit den heutigen modernen Mitteln nicht mehr zeitgemäß ist. Die Türkis-Grüne Regierung hat sich aber zuletzt für die Haushaltsabgabe nach dem deutschen Vorbild ausgesprochen. Damit wäre jegliche Diskussion obsolet, da die Gebühr nicht mehr an Geräte gebunden wäre.

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